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erstellt am:
14.12.2016
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Montag beschlossen, mit den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen eine Vereinbarung über die Kostentragung im Schulbereich abzuschließen. Die Vereinbarung umfasst ein Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro bis 2021.
Neben der teilweisen Entlastung der Kommunen durch Wegfall der Kosten für kommunale Schulsozialarbeit erhöht das Land ab 2017 seine Zahlungen für Systemadministration und Verwaltungstätigkeit in Schulen deutlich auf jährlich 14 Millionen Euro. Zusammen mit den Mitteln für die Umsetzung der Inklusion unterstützt die Landesregierung die kommunalen Schulträger aus beiden Vereinbarungen zukünftig bis 2021 mit einer Rekordsumme in Höhe von nahezu 510 Millionen Euro.
„Es freut mich sehr, dass wir ein Jahr nach der ersten Vereinbarung über Inklusionskosten auch bei der Kostentragung im Schulbereich nach langjährigen intensiven Verhandlungen zu dieser wegweisenden Vereinbarung kommen. Land und Kommunen bekennen sich damit zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für unsere öffentlichen Schulen. Von dem Ausbau der Sozialarbeit in schulischer Verantwortung durch das Land, mehr Unterstützung bei der Pflege und Wartung der PC-Ausstattung sowie der Beteiligung an den Kosten für Verwaltungstätigkeiten in Schulen profitieren unsere Schülerinnen und Schüler, die Schulleitungen und die Lehrkräfte", sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.
„Wir haben schon mit vielen Landesregierungen über diese Fragen verhandelt; es ist gut, dass wir jetzt zu einem für alle Seiten akzeptablen Kompromiss kommen", erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel. „Dieser Kompromiss, der endlich Klarheit in die Finanzverantwortung bei den Bereichen ,Schulsozialarbeit, IT-Betreuung und Verwaltungstätigkeiten an unseren Schulen' bringt, muss zwingend nach fünf Jahren auf seine Auswirkungen evaluiert und ggf. nachgebessert werden."
Im Zuge der Vereinbarung wird die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung nochmals spürbar ausgebaut. „Die Niedersächsische Landesregierung wird die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung als eine Säule eines leistungsfähigen Beratungs- und Unterstützungssystems der Schule ausgestalten. Sie erkennt an, dass die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung in der Aufgabenzuständigkeit des Landes Niedersachsen steht", heißt es in dem Vereinbarungstext. Das Niedersächsische Kultusministerium wird in den kommenden Jahren alle Ganztagschulen mit sozialpädagogischen Fachkräften ausstatten. Hierzu werden vorhandene Stellen bzw. Finanzmittel verstetigt und aufgestockt, so dass nach dem sukzessiven Ausbau ab 2021 dann insgesamt mehr als 1000 Vollzeiteinheiten oder rund 55 Millionen Euro im Landeshaushalt für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung an allgemeinbildenden Schulen bereitstehen.
„Das Bekenntnis des Landes zur sozialen Arbeit an den Schulen als Landesaufgabe war uns besonders wichtig. Ab dem Jahr 2017 ist allein das Land für die Finanzierung von Schulsozialarbeitern an Haupt- und Realschulen, Oberschulen und den Gesamtschulen zuständig. Für die Grundschulen und Gymnasien ist ein stufenweiser Übergang bis zum Jahr 2021 auf das Land vereinbart. Das Land muss künftig eine bedarfsgerechte Abdeckung dieser immer wichtigeren Aufgabe sicherstellen", erläuterte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe.
„Wir freuen uns, dass sich das Land zu seinen Aufgaben bei der Schulsozialarbeit bekennt. Es wird allerdings erwartet, dass zukünftig auch die Grundschulen, die Gymnasien und die Schulen, die keinen Ganztagsunterricht anbieten, stärker Berücksichtigung finden", so der Präsident des Niedersächsischen. Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips.
Um dem gestiegenen Bedarf bei Pflege und Wartung von PCs in öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen gerecht zu werden, erhöht das Land seine Beteiligung an der DV-Administration auf elf Millionen Euro ab 2017.
Außerdem gewährt das Land den kommunalen Schulträgern einen Ausgleich für die Mehrbelastungen in den Schulsekretariaten durch Einführung der eigenverantwortlichen Schule im Jahr 2006 bei der Finanzierung von Verwaltungstätigkeiten in allgemein bildenden Schulen: Acht Millionen Euro jährlich zusätzlich ab 2017 sieht die Vereinbarung hierfür vor. Eine Regelung hierzu war notwendig geworden, weil sich im Schulalltag die zu erledigenden Aufgaben in der Zuständigkeit des Landes (z.B. durch Schulleitungen oder Lehrkräfte) und Aufgaben für den Schulträger (z.B. durch Schulverwaltungskräfte) nicht immer klar voneinander trennen lassen und eine Trennung bei einigen Tätigkeiten oftmals nicht zielführend ist.Artikel-Informationen
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14.12.2016