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LT November-Plenum TOP 25: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 12

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der BDS-Affäre um einen Lehrer in Oldenburg?



Abgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten


Die Jüdische Allgemeine schreibt in ihrer Ausgabe aus November 2016 auf Seite 3: „In einer niedersächsischen Universitätsstadt hat die örtliche Bildungsgewerkschaft den antiisraelischen Boykottaufruf eines Lehrers in ihrer Mitgliederzeitschrift veröffentlicht. Nach Protesten und einigem Hin und Her erfolgte schließlich eine Distanzierung des Kreisverbands.“ Dabei geht es um eine Veröffentlichung eines Oldenburger Lehrers in der regionalen Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Auch die Jerusalem Post berichtete bereits mehrmals über den Fall.

In dem Beitrag der Zeitschrift PaedOL soll der Lehrer laut Medienberichten den Staat Israel unter anderem ethnischer Säuberungen sowie anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen bezichtigen. Medienberichten zufolge ist er Aktivist bei der propalästinensischen Organisation BDS (Boycott, Divestment and Sanctions). Laut eigener Website basiert die „Internationale BDS-Kampagne für Palästina“ „auf dem Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft zu Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel, bis es internationalem Recht und den universellen Prinzipien der Menschenrechte nachkommt.“

Das American Jewish Committee Berlin, die Deutsch-Israelische Gesellschaft Oldenburg und die frühere Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Charlotte Knobloch äußerten sich kritisch zu der Veröffentlichung des Lehrers.

Regierungssprecherin Anke Pörksen sagte laut Nordwest-Zeitung vom 3. November 2016, die Ereignisse in Oldenburg würden untersucht.


Vorbemerkung der Landesregierung


Das Kultusministerium nimmt die gegen die Lehrkraft erhobenen Vorwürfe sehr ernst. Diese hatte sich in einem Artikel einer GEW-Zeitschrift kritisch mit der Politik des Staates Israel auseinandergesetzt und insbesondere Einzelfälle des Umgangs mit dort lebenden Palästinensern für unangemessen erachtet.

Die Landesschulbehörde hat in Abstimmung mit dem Kultusministerium die bekanntgewordenen Vorwürfe eingehend und sehr sorgfältig geprüft. Dabei sind rechtsstaatliche Prinzipien wie u. a. die schutzwürdigen persönlichen Belange der Betroffenen und die Fürsorgepflicht gegenüber Landesbediensteten zu beachten gewesen. Abwägungen im Spannungsfeld zwischen den Pflichten von Beamten wie dem Mäßigungsgebot und der politischen Neutralität einerseits und der Meinungsfreiheit andererseits waren hier vorzunehmen.

In dem in Rede stehenden Artikel sind Aussagen zum Judentum nicht enthalten. Weiteren vermeintlich antisemitischen Vorwürfen ist, soweit in ihrer Pauschalität möglich, nachgegangen worden.

Die Prüfung hat ergeben, dass die gegen die Lehrkraft erhobenen Vorwürfe sich bislang als nicht substantiiert erwiesen haben. Gleichwohl sind mit der Lehrkraft angesichts der politischen Komplexität und der historischen Bedeutsamkeit gerade des Nahostkonflikts sensibilisierende Personalgespräche geführt worden. Dabei wurde ausdrücklich auf die beamtenrechtlichen Pflichten zur Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Betätigung wie zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung hingewiesen. Die Gespräche verliefen nach Einschätzung der Behörde sehr sachlich und offen.

Es ist anzumerken, dass es bisher weder seitens der Schulleitung bzw. Schulverwaltung noch seitens der Schüler- und Elternschaft Beschwerden gegeben hat, die betreffende Lehrkraft habe sich politisch unangemessen geäußert oder verhalten. Die Lehrkraft wird durch die Kolleginnen und Kollegen der Schule geschätzt.

Auch das Engagement der Lehrkraft für die Graswurzelbewegung BDS (Boycott, Divestment und Sanctions) ist in die Prüfung einbezogen worden. Für die Recherche der Frage, inwiefern die BDS-Kampagne als antisemitisch charakterisiert werden kann, wurden verschiedene wissenschaftliche Studien und journalistische Artikel, sowie öffentlich zugängliche Stellungnahmen und Verlautbarungen der deutschen und internationalen Webpräsenz der BDS-Kampagne herangezogen. Zudem wurde Kontakt mit dem Auswärtigen Amt, der Bundeszentrale für Politische Bildung und dem Niedersächsischen Verfassungsschutz aufgenommen, um deren Meinungsbilder in Erfahrung zu bringen, mit den eigenen Erkenntnissen abzugleichen und sich so ein differenziertes eigenes Bild zu machen können.

Nach dieser Recherche ergibt sich ein vielschichtiges Bild zur BDS-Kampagne. Deren heterogene Anhängerschaft könne nicht pauschal als antisemitisch bezeichnet werden, gleichwohl trage diese teilweise äußerst problematische bzw. kontroverse Züge. Diese Einschätzung teilt die Landesregierung mit dem Auswärtigen Amt, der Bundeszentrale für Politische Bildung und dem Niedersächsischen Verfassungsschutz. Auch die Bundesregierung hat im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage mehrerer der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs.18/4173) verdeutlicht, dass ihr keine Erkenntnisse vorliegen, die eine Beobachtung der BDS-Kampagne durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ermöglichten.

Die BDS-Kampagne wurde 2005 von 170 palästinensischen Nichtregierungsorganisationen initiiert und weist eine breite internationale Unterstützungsstruktur auf. Es handelt sich um eine Bewegung mit sehr heterogenem Charakter. Sowohl auf der internationalen als auch der deutschen Webpräsenz wird zu einem gegen Israel gerichteten akademischen, kulturellen und ökonomischen Boykott (Verbraucher-Boykott) aufgerufen. Im Zentrum der Kampagne steht ein 2005 im Namen der palästinensischen Zivilgesellschaft formulierter Boykottaufruf. Der Aufruf kritisiert scharf und einseitig die israelische Besatzungs- und Siedlungspolitik. Aufgerufen wird zu gewaltlosen Strafmaßnahmen gegen Israel.

Die Einschätzung der BDS-Kampagne ist vielschichtig. Die Friedrich Naumann Stiftung bezeichnet die BDS-Kampagne in einer im Oktober 2015 veröffentlichten Studie „Boykott des Friedens: Die BDS-Bewegung und der Westen“ als eine „ideologisch geprägte und auf überzogene Rhetorik und Symbolik setzende Bewegung“, die eine äußerst einseitige, gegen Israel gerichtete Interpretation im israelisch-palästinensischen Konflikt betreibe und eine absolute Aufteilung in Gut und Böse vornehme.

Lidia Averbukh, Israelexpertin der unabhängigen Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin, warnt einem HAZ-Bericht zufolge vor „undifferenzierten Wertungen der umstrittenen BDS Gruppierung“. Das sei „ein Pool von verschiedenen Auffassungen, die divergieren“. Es gebe „Gruppen die das Existenzrecht Israels anzweifeln und Gruppen, die sich gegen die Okkupation der West Bank wenden“. Um Antisemitismus zu identifizieren müsse man sich jeden Fall sehr genau anschauen.

Prof. Dr. Samuel Salzborn, Antisemitismus- und Rechtsextremismusforscher an der Universität Göttingen, stellt in einem 2013 in der Zeitschrift „Kirche und Israel“ veröffentlichten Beitrag „Israelkritik oder Antisemitismus? Kriterien für eine Unterscheidung“ fest, dass die BDS-Kampagne das Ziel verfolge, „Israel international zu diskreditieren und zu delegitimieren“. Die Kampagne sei nicht um Kritik bemüht, sondern „ihrer Intention nach antisemitisch“.

Bezugspunkt solcher und anderer Einschätzungen der BDS-Kampagne als antisemitisch ist das Konzept eines „antizionistischen“ oder „israelbezogenen Antisemitismus“, der auf die Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel bezogen ist.

Eine solche Einschätzung der BDS-Kampagne ist allerdings nicht unumstritten, sondern wird äußerst kontrovers diskutiert. Es ist zu beachten, dass es keine allgemein geteilte Definition des Begriffes Antisemitismus und seiner unterschiedlichen Ausprägungen gibt. In dem 2011 vorgelegten Bericht „Antisemitismus in Deutschland“ des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, der vom Bundesministerium des Inneren eingerichtet wurde, wird etwa betont: „Nicht jede einseitige oder undifferenzierte Kritik an Israel ist (…) antisemitisch.“

1. Zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung bei der Überprüfung gelangt?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Vorgang, insbesondere in Bezug auf den Oldenburger Lehrer?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Grünen-Bundestagabgeordneten Volker Beck, und hält sie den BDS für antisemitisch?

Die Landesregierung kommentiert grundsätzlich keine Äußerungen von Abgeordneten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2016

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