Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Schülerwettbewerbe

Begabungs- und Talentförderung durch Wettbewerbe


Wettbewerbe bieten Schülerinnen und Schülern eine Gelegenheit, sich in besonderen Interessens- und Begabungsbereichen weiterzuentwickeln. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, in einem klassen- und schulübergreifenden Rahmen die eigenen Lern- und Wissenskonstruktionen zu erproben. Durch Wettbewerbe und freie Leistungsvergleiche wird die Lern- und Leistungskultur gefördert, insbesondere weil Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, Kommunikation sowie Kooperation verlangt werden; vorhandenes Wissen wird weiter entwickelt und resultierend ausgebaut. Dies trägt vielfach zu einer Verbesserung der Selbsteinschätzung bei.

Eine begabungs- und leistungsfördernde Wirkung entfalten Wettbewerbe besonders dann, wenn sie auch in die schulische und unterrichtliche Arbeit einbezogen werden. So können Aufgabenstellungen im Unterricht verwendet werden, eine Wettbewerbsteilnahme als Projekt angelegt sein oder Schülerinnen und Schüler in Arbeitsgemeinschaften auf Wettbewerbe vorbereitet werden. Schulen, an denen systematisch und langfristig eine derartige Wettbewerbskultur auch im regulären Unterricht praktiziert wird, stellen häufig Preisträgerinnen und Preisträger; sie erreichen in der Regel ein allgemein höheres Leistungsniveau.

Anerkennung von Wettbewerbsleistungen

Wettbewerbsleistungen, bei denen der Anteil der Schülerin oder des Schülers zweifelsfrei erkennbar ist, können von der jeweiligen Fachlehrkraft bei der Benotung des entsprechenden Faches berücksichtigt werden. Die Teilnahme an Schülerwettbewerben ist nach dem Erlass "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen" vom 3.5.2016 (SVBl. 6/2016, S. 303) unter "Bemerkungen" einzutragen. Ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb kann als so genannte "besondere Lernleistung" in die Gesamtqualifikation für das Abitur eingebracht werden.

  Bildrechte: iStock
Hier geht es zum Wettbewerbskalender:

  Plakat Schülerwettbewerbe Kultusministierium

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln