Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Neue Förderrichtlinie für Kinderbetreuung

Bedarfsgerechtes Angebot für 35 Prozent der unter Dreijährigen – Niedersachsen wird noch kinderfreundlicher


HANNOVER. Den Weg zu mehr Betreuung für Kinder unter drei Jahren ebnet eine neue Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen. Ziel ist es, bis zum Kindergartenjahr 2013/14 für rund 35 Prozent der Mädchen und Jungen einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei Tagesmüttern und -vätern anzubieten. Für den Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land stehen insgesamt 225 Millionen Euro Fördermittel für den Zeitraum 2008 bis 2013 bereit.

"Wir wollen Niedersachsen noch kinderfreundlicher machen. Mit der Förderrichtlinie gehen wir einen weiteren Schritt auf die Eltern zu: Der Ausbau der Betreuungsplätze für die Jüngsten in den kommenden Jahren verbessert für mehr Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", sagte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann. Sozial- und Familienministerin Mechthild Ross-Luttmann ergänzte: "Wir reagieren besonders flexibel auf die individuellen Bedürfnisse von Vätern und Müttern. Durch unser Netz von qualitativ hochwertiger Tagespflege bieten wir auch Eltern, die keine Kindertagesstätte in der Nähe haben oder aber für die die Betreuungszeiten nicht ausreichen, ein hohes Maß an Flexibilität und passgenaue Angebote."

Das Niedersächsische Kultusministerium und das Ministerium für Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit haben die "Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung" auf den Weg gebracht. Die Förderung soll zu 70 Prozent in neu einzurichtende Plätze in Kindertagesstätten fließen. 30 Prozent entfallen auf zusätzliche Plätze in der Kindertagespflege. Mit der Richtlinie setzt die Landesregierung das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsausbau um, das Bund und Länder im vergangenen Jahr beschlossen haben.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder die dafür zuständigen Kommunen können die Fördermittel beantragen, um in Tageseinrichtungen für Kinder sowie in der Kindertagespflege neue Betreuungsplätze für unter Dreijährige zu schaffen. Das Geld kann dabei in Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten fließen oder in die Ausstattung investiert werden. Für jeden neu geschaffenen Platz betragen die Fördermittel bei Neubauten 13.000 Euro, bei Umbauten 5000 Euro und für die Ausstattung 1500 Euro.

Hinweis:

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie werden auf der Homepage des Kultusministeriums (/www.mk.niedersachsen.de) und des Sozialministeriums (www.ms.niedersachsen.de) bereitgestellt.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln