Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen
In Niedersachsen ist im Konzept zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren festgelegt, dass den Schulen neben der arbeitsmedizinischen auch arbeitspsychologische Beratung und Unterstützung angeboten wird. Damit wird den Erkenntnissen entsprochen, nach denen im Lehrerberuf die psychosozialen Belastungen die entscheidenden sind.
Alle Angebote der Arbeitspsychologie dienen der Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung von Lehrkräften und damit ebenfalls der Qualitätssicherung von Schule.
Die Angebote werden im Bedarfsfall auch in Kooperation mit den anderen Beratungsfachgruppen der Niedersächsischen Landesschulbehörde umgesetzt.
Arbeitspsychologische Angebote zum Aufbau eines systematischen Gesundheitsmanagement in den Schulen:
Dazu kann die Unterstützung der Arbeitspsychologie angefragt werden. Folgende Beratungsformate werden von der Arbeitspsychologie angeboten:
- Information zu einzelnen Themen u .a. allgemeine Erkenntnisse zur Lehrer- und Lehrerinnengesundheit
- Beratung zu Einzelfragen
- Begleitung des Gesamtprozesses
Zur Implementierung eines systematischen Gesundheitsmanagements können Schulen über einen längeren Zeitraum begleitet werden. Im Rahmen dieses Prozesses werden die psychosozialen Belastungen und Ressourcen erhoben und es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern an ihrer Schule entwickelt. Diese Maßnahmen können sich z.B. beziehen auf:- Teamentwicklung / Kooperation
- Konfliktmoderation
- Supervision / Kollegiale Beratung
- Stress-/ Zeit-/ Selbstmanagement.
Arbeitspsychologische Angebote für Einzelpersonen
Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen beraten einzelne Landesbedienstete, z.B. bei Fragen zur psychischen Gesundheit, zur beruflichen Perspektive, zur Selbstklärung bei beruflichen Problemlagen u. ä. Wie alle Berufspsychologinnen und Berufspsychologen unterliegen sie der Schweigepflicht gem. StGB § 203.