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Althusmann: „Handlungsempfehlungen unterstützen Fachkräfte bei Konzeption und Umsetzung der Krippenpädagogik“

HANNOVER. Die Träger der Kindertageseinrichtungen und das Kultusministerium haben sich auf „Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren“ für Niedersachsen geeinigt. Sie knüpfen an den „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder“ von 2005 an. Die Handlungsempfehlung wurde heute im Kultusministerium in Hannover durch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der Trägerverbände der freien Wohlfahrt, der Kirchen, der Elterninitiativen sowie durch Kultusminister Dr. Bernd Althusmann unterzeichnet.

„Die Handlungsempfehlungen für unter Dreijährige ergänzen und vertiefen den Orientierungsplan. Sie gehen auf die Herausforderungen ein, die sich aus der Arbeit mit ein- und zweijährigen Kindern ergeben. Pädagogisches Handeln in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren unterscheidet sich deutlich von der Arbeit in Kindergarten- oder Hortgruppen und stellt andere Anforderungen an die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Für sie werden die Handlungsempfehlungen eine wichtige Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung der Krippenpädagogik sein“, sagte Kultusminister Dr. Bernd Althusmann.

„2011 nahm bereits fast jedes fünfte Kind unter drei Jahren in Niedersachsen einen Betreuungsplatz in Anspruch. Wir sehen aktuell eine erhebliche Dynamik beim weiteren Ausbau der Betreuungsplätze. Es geht uns aber nicht nur um ein Mehr an Krippenplätzen, sondern auch um qualitätvolle Erziehung, Betreuung und Bildung der Jüngsten in den Einrichtungen. Mein Dank gilt allen an der Entstehung der Handlungsempfehlungen beteiligten Trägervertretern und Experten sowie allen Pädagoginnen und Pädagogen, die das Geschriebene professionell umsetzen und damit dafür Sorge tragen, dass unsere Kinder von guter Bildung profitieren“, sagte der Kultusminister.

Mit den Handlungsempfehlungen wird der Bildungsauftrag des Elementarbereichs für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren konkretisiert. Sie decken das gesamte Spektrum der pädagogischen Arbeit kurz und bündig, aber gleichzeitig sehr umfassend ab: von grundlegenden Aussagen zum Bildungsverständnis über konkrete Bildungsziele in einzelnen Lernbereichen bis hin zu methodischen Aspekten und Anforderungen an Qualitätsentwicklung. Die Handlungsempfehlungen wurden unter Federführung des Kultusministeriums gemeinsam mit den Trägerverbänden erarbeitet und dienen künftig als Grundlage für die Bildungsarbeit in niedersächsischen Einrichtungen des Elementarbereichs. Die Unterzeichner akzeptieren sie als Rahmen für die Erarbeitung der einrichtungsspezifischen Konzeptionen. Die Verantwortung der Träger für die konkrete Ausgestaltung der Bildungsarbeit bleibt davon unberührt.

Unterzeichnet wurden die Handlungsempfehlungen durch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, des Katholischen Büros Niedersachsen, der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen, der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen Niedersachsen/Bremen, der Diakonischen Werke in Niedersachsen, der Caritasverbände Niedersachsen und des Deutschen Roten Kreuzes in Niedersachsen.

Jede Kindertageseinrichtung in Niedersachsen erhält ein Exemplar der Handlungsempfehlungen kostenlos zugesandt. Die Handlungsempfehlungen stehen auch unter www.mk.niedersachsen.de im Internet zum Download bereit.
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Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren

  Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
(PDF, 0,25 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.05.2012
zuletzt aktualisiert am:
30.05.2012

Ansprechpartner/in:
Corinna Fischer

Nds. Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7160
Fax: 0511 / 120997160

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