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Qualitätsmerkmal 5.3: Leistungsbewertung

Die Leistungsanforderungen ergeben sich aus den Zielsetzungen des Bildungsauftrags sowie aus den fachbezogenen Konkretisierungen in den Lehrplänen. Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten Rückmeldungen über die erworbenen Kompetenzen und den Lehrkräften in Verbindung mit der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Orientierung für Maßnahmen der individuellen Förderung.

Teilmerkmale:

  • Grundsätze der Bewertung
    Die abgestimmten Grundsätze zur Konzeption und Bewertung von Leistungsüberprüfungen berücksichtigen die Breite der zu entwickelnden Kompetenzen sowie den langfristig angelegten Kompetenzaufbau.

  • Transparenz
    Die vereinbarten Grundsätze und Verfahren der Leistungsfeststellung und –bewertung sind für alle Beteiligten transparent.

  • Lernberatung
    Die Erziehungsberechtigten werden systematisch über den Lernstand, die Lernentwicklung, die Fördermöglichkeiten und zu Fragen der Schullaufbahn ihrer Kinder beraten.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

Differenzierung und Förderung in den einzelen Schulformen

Leistungsbewertung in den einzelnen Schulformen

Kapitel Leistungsfeststellung und -bewertung der Kerncurricula


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