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Kirche und Land unterzeichnen Vereinbarung zur kirchlichen Bestätigung von Religionslehrern

Nachdem die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen im Juni 2006 das Kirchengesetz über die "Kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften" verabschiedet hat, haben Kultusminister Bernd Busemann für das Land sowie Bischof Dr. Friedrich Weber und Oberlandeskirchenrat Jörg-Holger Behrens für die Konföderation heute die Verwaltungsvereinbarung zur so genannten Vokationsordnung unterzeichnet.

Der Religionsunterricht ist demnach "gemeinsame Sache" von Kirche und Staat und das neue Kirchengesetzt ein Baustein, mit dem die Kirchen der Konföderation ihre Mitverantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen.

In der Vereinbarung verpflichtet sich das Land Niedersachsen, nur Personen mit der Erteilung von schulischem konfessionellen Religionsunterricht zu betrauen, die eine "Bestätigung" bzw. "Vokation" von der evangelischen Kirche erhalten haben. Über die Staatsprüfungen hinausgehende zusätzliche Prüfungen oder Befragungen über die jeweiligen Lebensverhältnisse der Lehrkräfte sind nicht vorgesehen.

Die Vokation erhält, wer Mitglied einer Kirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ist, bereit ist, den Religionsunterricht gemäß Schulgesetz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirchen zu erteilen und an kirchlichen Einführungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen hat.

Das Kirchengesetz spricht ausdrücklich von einer "Kirchlichen Bestätigung von Religionslehrkräften". Damit wird deutlich gemacht, dass die staatlichen Examina uneingeschränkt gelten. Mit der "Kirchlichen Bestätigung" soll der Dienst der Religionslehrkräfte durch die Kirchen der Konföderation aktiv begleitet und durch Fortbildungs- und Beratungsangebote unterstützt werden.

Das Kirchengesetz tritt am 1. November 2006 in Kraft. Es ergeben sich im Einzelnen folgende Konsequenzen:

Für Religionslehrkräfte, die ihre Fakultas vor dem 01. November 2006 erworben haben, gilt die Vokation als erteilt. Wer dennoch eine Vokationsurkunde bekommen und an einer Vokationstagung teilnehmen möchte, ist dazu herzlich durch die evangelischen Kirchen eingeladen.

Für alle Lehrkräfte, die ihre Fakultas nach dem 01. November 2006 erwerben, gilt während des Referendariats die Vokation als erteilt, wenn nach dem Abschluss des Zweiten Staatsexamens ein ausgefülltes Formblatt mit der Kopie des Zeugnisses und einer Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Kirche der EKD vorgelegt werden. Es ist weiter eine zweieinhalbtägige Vokationstagung (innerhalb von 2 Jahren) zu besuchen. Die Tagung hat jeweils einen thematischen Schwerpunkt, stellt die Landeskirchen und kirchlichen Fortbildungsangebote vor und schließt mit einem Gottesdienst ab.

Im Schulverwaltungsblatt wird regelmäßig veröffentlicht, wann und wo Vokationstagungen stattfinden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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