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Verordnung zu Lehrerarbeitszeitkonten

Kultusministerin: „Unterrichtsversorgung und Vertrauensschutz in Einklang gebracht“


HANNOVER. Die Landesregierung hat heute die Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen beschlossen. Dem Beschluss war eine Anhörung vorangegangen, an der sich zahlreiche Lehrerverbände beteiligt hatten. "Am Ende eines intensiven und konstruktiven Diskussionsprozesses steht ein Kabinettsbeschluss, der die Interessen der Lehrerschaft, der Schulen, vor allem aber auch der Schülerinnen und Schüler bestmöglich berücksichtigt. Mit der neuen Verordnung bringen wir die Unterrichtsversorgung einerseits und den Vertrauensschutz für die Lehrerinnen und Lehrer andererseits in Einklang", sagte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann.

Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss kann jede Lehrerin und jeder Lehrer unter Berufung auf den Vertrauensschutz beantragen, zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt mit der Ausgleichsphase zu beginnen. Ein besonderer Nachweis ist nicht erforderlich. Im Übrigen erfolgt der Ausgleich der zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen, an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs in einem der Ansparphase entsprechenden Zeitraum vom Beginn des Schuljahres 2012/13 an. Sofern nach bisherigem Recht ein früherer Ausgleichstermin vorgesehen war, wird den betroffenen Lehrkräften auf die Summe der zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden ein Aufschlag von zehn Prozent gewährt. Darüber hinaus können die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden auf Antrag auch gemäß den Vorschriften über die Mehrarbeit vergütet werden.

"Die Landesregierung steht mit diesem Beschluss zu ihrem Wort, dass alle zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden zurückgezahlt werden. Für jeden Einzelfall ist so eine individuelle und flexible Lösung möglich." Um andererseits die gute Unterrichtsversorgung auch im nächsten Schuljahr zu sichern, seien 250 zusätzliche Lehrerstellen nötig. "Mit diesem maßvollen Ansatz sind wir jederzeit in der Lage, die jeweilige Entscheidung des Einzelnen zu respektieren und andererseits die landesweit hohe Quote bei der Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Dieses Vorgehen berücksichtigt insbesondere auch die Entwicklung der Schülerzahlen und ist damit eine kluge Entscheidung für die Zukunft", sagte Elisabeth Heister-Neumann abschließend.

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Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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