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Gymnasium

Das Gymnasium umfasst nach der Schulgesetzänderung vom 3.6.2015 wieder die Schuljahrgänge 5 bis 13 (G 9). Der letzte G 8-Jahrgang (Abitur nach 12 Schuljahren) hat im Kalenderjahr 2019 die Abiturprüfung abgelegt. Der erste G 9-Jahrgang (Abitur nach 13 Schuljahren) legt im Frühjahr 2021 die Abiturprüfung ab.

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung nach dreizehn Schuljahren. Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen, in der Qualifikationsphase themenbezogen durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren.

Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene Kerncurricula, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung bestimmt.

Die Lehrkräfte, die am Gymnasium unterrichten, müssen grundsätzlich die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien nachweisen.

Rechtsgrundlagen:

  • Runderlass "Die Arbeit in den Schuljahrgänge 5 bis 10 des Gymnasiums"

  • Verordnung und Ergänzende Bestimmungen zur gymnasialen Oberstufe (VO-GO und EB-VO-GO)

  • Verordnung und Ergänzende Bestimmungen über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK)

  • Erlass "Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen"

  • Erlass "Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung in Niedersachsen"



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