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Niedersachsen regelt als erstes Bundesland den Einsatz von digitalen Endgeräten in Prüfungen +++ Heiligenstadt: „Mit dem neuen Erlass schaffen wir Rechts- und Handlungssicherheit für Prüfungssituationen“


Als erstes Bundesland wird Niedersachsen den Einsatz mobiler Endgeräte in Prüfungen regeln: Die zugelassenen Hilfsmittel für Prüfungen wie Taschenrechner, Wörterbücher oder Formelsammlungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig auch über Smartphones oder Tablet-Computer eingesetzt werden können, wie Kultusministerin Frauke Heiligenstadt heute ankündigte. „Wir bestätigen damit erneut unsere Vorreiterrolle bei der Digitalisierung. Tablets und andere mobile Endgeräte werden in zunehmendem Maße im Unterricht eingesetzt. Dies birgt vielfältige Potenziale und wird die Lehr- und Lernkultur an unseren Schulen nachhaltig verändern. Damit Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern Handlungssicherheit haben, sind allerdings klare Regelungen notwendig. Mit dem neuen Erlass wollen wir diese Rechts- und Handlungssicherheit für Prüfungssituationen schaffen.“

Der Erlassentwurf „Einsatz von mobilen Endgeräten in Prüfungssituationen“, der nun in die Verbandsanhörung gehen wird, definiert die notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz mobiler Endgeräte in Prüfungen ebenso wie die technischen Anforderungen, die die Geräte zu diesem Zweck erfüllen müssen. Grundvoraussetzung ist, dass die Geräte in der betreffenden Prüfungsgruppe vorher bereits über einen längeren Zeitraum im Unterricht eingesetzt wurden und über einen Prüfungsmodus verfügen. Mit dem Prüfungsmodus wird technisch sichergestellt, dass der Netzwerkzugriff sowie Schnittstellen zu externen Geräten unterbunden und interne Kameras sowie Mikrofone deaktiviert sind. Die Prüflinge haben im Prüfungsmodus somit nur Zugriff auf die jeweils zugelassenen Hilfsmittel. Sind diese Anforderungen erfüllt, können mobile Endgeräte zukünftig grundsätzlich in allen Fächern in den schriftlichen Prüfungen zum Einsatz kommen. Die Geräte der Schülerinnen und Schüler müssen allerdings hinsichtlich zentraler Leistungsmerkmale wie Geschwindigkeit und Bedienkomfort einen vergleichbaren Standard aufweisen.

Mobile Endgeräte können damit zukünftig in der Abiturprüfung den computeralgebrafähigen Taschenrechner ebenso wie andere Hilfsmittel – z. B. Wörterbücher oder Formelsammlungen – durch entsprechende Programme oder Apps ersetzen.

Die Regelungen sollen analog auch für Vergleichs- und Abschlussarbeiten mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen gelten. Darüber hinaus enthält der Erlassentwurf Regelungen für den Einsatz mobiler Endgeräte in schriftlichen Lern- und Leistungskontrollen sowie weiteren Prüfungssituationen.

Zum Hintergrund:

Im Juli 2016 hat die Landesregierung das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ beschlossen. Darin ist u. a. festgeschrieben, dass perspektivisch alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen in Niedersachsen mit digitalen Endgeräten ausgestattet sein sollen. Das Potential digitaler Medien für die Bildung betonen auch die Leitlinien „digital.niedersachsen – den digitalen Wandel für unser Land gestalten“, die die Landesregierung im November 2016 verabschiedet hat, ebenso wie das Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Dezember 2016.

Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt die Schulen durch vielfältige Initiativen und Projekte auf ihrem Weg in das digitale Zeitalter. Eine Übersicht über die Aktivitäten des Ministeriums im Bereich Digitalisierung finden Sie im Internet unter:

http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/digitalisierung/digitale-bildung-in-niedersachen-die-schulen-auf-dem-weg-ins-digitale-zeitalter-149934.html

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Artikel-Informationen

erstellt am:
02.05.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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