Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
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Anhörung "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)"
Der Entwurf der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)" ist in die Anhörung gegangen. Die Anhörungsfrist endet am 05.04.2024.
Die Verordnung regelt die fachlichen Voraussetzungen des Lehramtsstudiums für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und orientiert sich dabei stets an den aktuellen Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK).
Die Neufassung der Verordnung sieht unter anderem neue bildungspolitische Schwerpunkte in der Lehramtsausbildung vor. Neben den bisherigen Basiskompetenzen sollen auch die Bereiche Berufliche Orientierung, Lehren und Lernen in der digitalen Welt, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Demokratiebildung fester Bestandteil des Studiums werden.
Um darüber hinaus das Lehramt für Haupt- und Realschulen attraktiver zu gestalten, sollen die Vorschriften für die Fächerverbindungen weitestgehend wegfallen. Damit wären alle Fächerkombinationen untereinander kombinierbar; eine Ausnahme bilden nur die unterschiedlichen Religionsfächer und das Fach Werte und Normen.
Eine weitere Neuerung betrifft das Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Bachelorabsolventinnen und -absolventen nicht-lehramtsbezogener Studiengänge sollen die für das Berufsschullehramt erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen in einem Quereinstiegs-Masterstudiengang erwerben können. Damit soll insbesondere für gewerblich-technische Fachrichtungen und die Sozialpädagogik ein alternativer Weg zur in die Schulen eröffnet werden. Außerdem soll der rechtliche Rahmen für die Erweiterung des Studienangebots um die berufliche Fachrichtung Informationstechnik geschaffen werden.
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erstellt am:
13.02.2024