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Anhörungsverfahren / Erlass Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen

Der Entwurf einer Neufassung des Erlasses „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ ist in die Anhörung gegangen. Die Anhörungsfrist endet am 21.08.2024.

Der Erlass regelt die Verteilung der Lehrkräfte-Soll-Stunden, die den allgemein bildenden Schulen nach dem jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Die derzeit gültige Fassung tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Eine Neufassung wird erforderlich, da Anpassungen an verschiedene neu gefasste oder geänderte Erlasse zu berücksichtigen sind. Vorrangig sind dabei die Erlasse „Schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB)“ vom 01.12.2023, SVBl. S. 695 (Sprachfördermaßnahmen), „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.07.2024, SVBl. S. 372 (Erweiterung der Stundentafel im Primarbereich) sowie die Grundsatzerlasse der weiterführenden Schulformen (Einführung von Informatik als Pflichtfach in den Schuljahrgängen 9 und 10) zu nennen.


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