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Anhörungsverfahren/Formale Anpassungen der Regelungen zum Punktabzug wegen Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit in Abiturklausuren

In den Entwürfen der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) sowie in den Ergänzenden Bestimmungen zur AVO-GOBAK (EB-AVO-GOBAK) und zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO) werden die Regelungen zum Punktabzug aufgrund von schwerwiegenden und gehäuften Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit in Abiturklausuren rechtssicher aufgestellt, ohne dass dies im Wesentlichen etwas an der konkreten Praxis in den Schulen ändert.

Hintergrund sind Hinweise aus der Rechtsprechung, dass die Regelung des Punktabzugs in einer Verwaltungsvorschrift - so wie derzeit in den Ergänzenden Bestimmungen zu AVO-GOBAK - nicht ausreichend sei und diese mindestens im Wege einer Verordnung zu treffen wäre.

Um die kommende Abiturprüfung hinsichtlich des Punktabzugs unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Rechtsprechung für die Schulen und die Schülerinnen und Schüler rechtssicher zu gestalten, ist eine Änderung der bestehenden Regelungen erforderlich, insbesondere auch, um dafür Sorge zu tragen, dass die Bewertung in der Abiturprüfung auch weiterhin der o. g. KMK-Vereinbarung entspricht und die niedersächsischen Abiturzeugnisse somit von den anderen Bundesländern anerkannt werden.

Die Anhörungsfrist läuft bis zum 24.01.2025.

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