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Anhörungsverfahren KC Deutsch für den Sekundarbereich I

Die Veröffentlichung der neuen nationalen Bildungsstandards Deutsch für den Sekundarbereich I im Juni 2022 machten die Weiterentwicklung des niedersächsischen Kerncurricula für Deutsch erforderlich.

Der allgemeinen und wiederholten Forderung nach Kerncurricula, die ausschließlich die wesentlichen Kompetenzen ausweisen, über die Schülerinnen und Schüler am Ende eines jeden Doppeljahrgangs verfügen müssen, wird mit dem Entwurf des vorliegenden Kerncurriculums für den Sekundarbereich I entsprochen.

Das neue Kerncurriculum nimmt die Übergänge besonders in den Blick, und zwar sowohl vom Primar- in den Sekundarbereich I als auch vom Sekundarbereich I in den Sekundarbereich II. Die Differenzierung zwischen den für den ESA und den MSA zu erlangenden Kompetenzen erfolgt über eine Visualisierung im Text. Im Kapitel 3.6 sind die Kompetenzen benannt, die für alle Lernenden, die einen Übergang in die gymnasiale Oberstufe anstreben, essentiell sind.

Es ist geplant, das Kerncurriculum zum 01. August 2025 in Kraft zu setzen.

Das Anhörungsverfahren läuft bis zum 21.12.2024.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2024

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