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Anhörungsverfahren zur Neubekanntgabe des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“


Der Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ soll zum 01.08.2025 neu in Kraft gesetzt werden.

Der Erlassentwurf enthält zahlreiche redaktionelle und sprachliche Anpassungen sowie Präzisierungen. Folgende wesentliche inhaltliche Änderungen greifen sowohl den Freiräumeprozess und die Rückmeldungen aus den Dialogforen als auch das Ziel der Landesregierung, Verfahrensabläufe zu vereinfachen, auf:

  1. Reduzierung der Anzahle der zu bewertenden schriftlichen Lernkontrollen (Nr. 6.4)
  2. Ausweitung der Möglichkeiten alternativer Lernkontrollen (Nr. 6.7)
  3. Wegfall der Genehmigungspflicht für Spanisch als zweite Fremdsprache (Nr. 4.8.1)
  4. Flexibilisierung des Wahlpflichtunterrichts (Nr. 3.4 und 3.4.2)
  5. Flexibilisierung der Stundentafel (Nr. 3.7.1)

Die vorgesehenen Veränderungen stellen insgesamt zusätzliche Optionen für Schulen im Sinne des Freiräumeprozesses dar; es fallen keine bisher bestehenden Möglichkeiten weg. Dies bedeutet auch, dass Schulen keine Veränderung an ihren bestehenden Modellen vornehmen müssen. Die näheren Begründungen der Änderungen können der beigefügten Synopse entnommen werden.


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