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Anhörungsverfahren zur Richtlinie Qualität in Kitas 3

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschäftigung von zusätzlichen Kräften und der Qualifizierung zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (RL Qualität in Kitas 3)“ wurde am 20.03.2025 in die Anhörung gegeben. Das Anhörungsverfahren endet am 25.04.2025.

Die RL Qualität in Kitas 3 ermöglicht auch nach Auslaufen der aktuellen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (RL Qualität in Kitas 2)“ die Förderung von sogenannten Zusatzkräften Betreuung und Zusatzkräften Leitung, von Einführungskursen für nicht pädagogisch qualifizierte Zusatzkräfte Betreuung und von Qualifizierungsmaßnahmen für Leitungskräfte und sonstige pädagogische Kräfte.

Der Einsatzbereich für Zusatzkräfte Betreuung wurde auf Krippengruppen ausgeweitet.


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2025

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