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Anhörungsverfahren zur Richtlinie Sprach-Kitas 2

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kräften zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung der Richtlinie Sprach-Kitas (RL Sprach-Kitas 2)“ wurde am 20.03.2025 in die Anhörung gegeben. Das Anhörungsverfahren endet am 25.04.2025.

Die RL Sprach-Kitas 2 ermöglicht auch nach Auslaufen der aktuellen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30.06.2023 verlängerten Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (RL Sprach-Kitas)“ die Finanzierung von Stellen für Funktionskräfte Sprachbildung und Verbund-Fachberatungen.

Ziel der Richtlinie ist es, die ursprünglich durch das Bundesprogramm unterstützten Strukturen in der Form, in der sie sich über die bestehende Richtlinie verfestigt haben, für zwei weitere Kindergartenjahre bis zum 31.07.2027 zu sichern. Antragsberechtigt sind Träger, die nach der aktuellen Richtlinie antragsberechtigt waren und denen während der Laufzeit der aktuellen Richtlinie eine Förderung bewilligt wurde. Gefördert werden können diejenigen Maßnahmen, für die während der Laufzeit der aktuellen Richtlinie eine Förderung bewilligt wurde.

Bei gleichbleibendem monatlichen Mittelumfang in Höhe von 2 Mio. Euro (insgesamt 48 Mio. Euro für die Laufzeit der Richtlinie) erhöhen sich die Pauschalen um jeweils rund 5 Prozent, so dass hierüber erfolgte und zukünftige Kostensteigerungen bei Personal- und Sachausgaben kompensiert werden können.


Anhörfassung Stand 20.03.2025

  Entwurf RL Sprach-Kitas 2.pdf
(PDF, 0,31 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2025

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