Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Erlassentwurf "Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten"

Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 ist die Hebung des Einstiegsamts für GHR-Lehrkräfte auf A 13 geplant. Eine Überarbeitung des Erlasses „Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten an Hauptschulen, Realschulen, Haupt- und Realschulzweigen und Oberschulen, einschließlich der Konkordatsschulen“ (RdErl. d. MK v. 5.5.2017 – 32 – 84000 E/11 [SVBl. 6/2017 S.304], geändert durch RdErl. vom 1.3.2021 [SVBl. 3/2021 S. 114] -VORIS 20411 –) ist aufgrund der zukünftigen Zuordnung der GHR-Lehrkräfte zu der Besoldungsgruppe A 13 erforderlich.

Das Amt einer Lehrerin oder eines Lehrers im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten durch Lehrkräfte mit dem Lehramt an Realschulen und Haupt- und Realschulen oder mit der Ergänzungsqualifikation für das Lehramt an Haupt- und Realschulen wird künftig nach Besoldungsgruppe A13+Z NBesO besoldet.

Das Anhörungsverfahren läuft bis zum 22.06.2024.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln