Gemeinsamer Erlass gegen Gewalt an Schulen
Schülerinnen und Schüler schützen, Straftaten verhindern, Vorbeugungsarbeit vernetzen
"Schule hat die Verpflichtung, die ihr anvertrauten Kinder vor Gewalt zu schützen. Für dieses Ziel arbeiten Lehrkräfte, Polizei und die Staatsanwaltschaften eng zusammen. Mit einem gemeinsamen Erlass schaffen wir für diese Zusammenarbeit nun eine verbindliche Grundlage", stellte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (30.09.2003) in Hannover gemeinsam mit Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und Innenminister Uwe Schünemann die von den drei Häusern gemeinsam erarbeiteten Regeln zur Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft vor.
"Jede Schule hat künftig einen festen Ansprechpartner bei Polizei und Staatsanwaltschaft", machte Busemann deutlich. Durch einen intensiven Informationsaustausch, gemeinsame Fortbildungen, wechselseitige Einblicke in den Arbeitsalltag und die Berücksichtigung der Thematik schon in der Ausbildung werde bei Lehrkräften, Polizisten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften und der Jugendgerichtsbarkeit der Blick auch für vorbeugende Maßnahmen geschärft. "Wir wollen nach Möglichkeit verhindern, dass es überhaupt zu Straftaten kommt. Dazu brauchen Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer einen Ermessensspielraum für erzieherische Maßnahmen. Die Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz gibt ihnen die Sicherheit, ihn zu nutzen. Im Bedarfsfall können sie auf angemessene Unterstützung zurückgreifen", sagte Busemann.
"In den letzten zehn Jahren ist die Jugendkriminalität und der Anteil der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden an den Gesamttatverdächtigen kontinuierlich gestiegen", betonte Innenminister Uwe Schünemann. "Vor allem bei den Rohheitsdelikten verzeichnete die Polizei von 1992 bis 2002 bei Kindern einen Anstieg von 2,1 auf 4,2 Prozent, bei Jugendlichen von 9,4 auf 14,1 Prozent aller Tatverdächtigen." Der nun vorliegende Erlass verpflichte die Schulen, Straftaten ohne Verzögerung zu melden. Dazu enthalte er einen nicht abgeschlossenen Straftatenkatalog. "Im Gegenzug verpflichtet sich die Polizei, der Schule Informationen über Personen, Taten und Sicherheitslagen in bestimmten Fällen zu geben", umriss Schünemann den vorgegebenen Handlungsrahmen.
"Die enge Zusammenarbeit mit Schule Polizei und Staatsanwaltschaft ist auch eine große Chance für die jungen Täter selbst! Denn aus der Summe der Erkenntnisse von Schule und Polizei ergibt sich für Staatsanwaltschaft und Jugendgericht ein besonders aufschlussreiches Bild von ihrer Persönlichkeit und ihren Lebensumständen", sagte Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann; das sei für die Strafzumessung sehr wichtig. "Außerdem können im Jugendstrafverfahren erzieherische Maßnahmen mit der Schule abgestimmt werden. Die pädagogische Wirkung der Strafe könnte so erheblich gesteigert werden. Und die Besserung eines straffällig gewordenen Jugendlichen ist gleichzeitig der beste Opferschutz", betonte die Justizministerin.
"Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft haben das gemeinsame Ziel, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler beim Schulbesuch zu gewährleisten und Straftaten im Lebensraum Schule sowie strafbares Verhalten von Schülerinnen und Schülern auch außerhalb der Schule zu verhüten", waren sich die Minister einig.
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erstellt am:
01.03.2010