Kultusminister setzt Verordnung zur Schulentwicklungsplanung in Kraft
Busemann: Schulstandorte sichern, Flexibilität für Schulträger verbessern: Außenstellen erleichtern, Ausnahmeregelung für kleine Schulen
"Die neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung hat das gesetzliche Anhörungsverfahren durchlaufen und tritt mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bereits Ende dieses Monats in Kraft", teilte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (10.11.2003) in Hannover mit.
"Die Schulträger haben damit eine verlässliche Planungsgrundlage zur Gestaltung der Schullandschaft vor Ort. Die Neufassung der Verordnung sichert Schulstandorte und trägt dazu bei, das Bildungsangebot auch in der Fläche des Landes auszuweiten. Insgesamt stärken wir damit den ländlichen Raum", stellte Busemann fest. Erleichtert werde die Einrichtung von Außenstellen der Schulen. "Damit können die vorhandenen Räumlichkeiten der Orientierungsstufen weiter genutzt und Neu- oder Erweiterungsbauten vermieden werden", machte Busemann deutlich. Außenstellen sollten dann erwogen werden, wenn eine Unterbringung aller Klassen an der Stammschule aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, die Entfernung zwischen Stammschule und Außenstelle gering ist, die Außenstelle über die erforderlichen allgemeinen und Fachunterrichtsräume verfügt sowie eine ausreichende Präsenz der Schulleitung vor Ort gesichert ist.
"Wir wollen in bestimmten regionalen Ausnahmefällen auch einzügige Hauptschulen und Realschulen sowie kombinierte Haupt- und Realschulen mit jeweils einer Klasse pro Schulzweig zulassen, wenn es z. B. um den Erhalt des Schulstandorts geht und wenn die Schülerzahlen dies dauerhaft zulassen", erklärte Busemann. Bestehende Schulen dürften aber nicht gefährdet werden. "In jedem Fall muss die Qualität der schulischen Arbeit gesichert bleiben, Standards sind einzuhalten und die Abschlüsse der Schülerinnen und Schüler müssen gewährleistet werden", stellte Busemann klar. "Wir wollen gerade für das Flächenland Niedersachsen bestehende Schulstandorte sichern und ein wohnortnahes Schulangebot auch bei weiterführenden Schulformen erhalten."
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erstellt am:
01.03.2010