Kultusminister entscheidet über Oberstufen an Gesamtschulen in Schaumburg und Peine
Busemann: „Sorgfältige Prüfung durch Landesschulbehörde und Ministerium“
"Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Schaumburg wird genehmigt. Ein entsprechender Antrag der IGS Peine in Vöhrum ist dagegen nicht genehmigungsfähig und muss abgelehnt werden", teilte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover mit. Beide Entscheidungen seien nach sorgfältiger Prüfung durch die Landesschulbehörde und das Niedersächsische Kultusministerium auf der Grundlage der Antragsunterlagen und der vorliegenden Daten und Fakten über die Entwicklung der Schülerzahlen im jeweiligen Einzugsbereich der Schulen erfolgt.
"Die Rechtslage ist eindeutig. Es gibt keinen Spielraum für sachfremde Erwägungen", so Busemann. Nach der geltenden Verordnung zur Schulentwicklung kann unabhängig von der Schulform nur dann eine gymnasiale Oberstufe genehmigt werden, wenn die Schülerzahl für mindestens drei parallele Lerngruppen ausreicht oder eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit mit einer anderen gymnasialen Oberstufe besteht. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot gewährleistet sein. Der Bedarf für das zusätzliche schulische Angebot muss nachgewiesen werden. "In Schaumburg werden diese Voraussetzungen erfüllt. In Peine-Vöhrum reichen die Schülerzahlen definitiv nicht aus", machte Busemann deutlich.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
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