Gedenkstätte Bergen-Belsen erhält Bundesförderung
Heister-Neumann: „Land und Bund übernehmen gemeinsam die Verantwortung für einen bedeutenden Ort des Erinnerns“
BERLIN / HANNOVER. Die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen in Niedersachsen wird in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen. Die Niedersächsische Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann und der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Staatsminister Bernd Neumann, haben eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung am Donnerstag in Berlin unterzeichnet. „Die langfristige Förderung der Gedenkstätte Bergen-Belsen durch den Bund und das Land Niedersachsen bekräftigt unsere gemeinsame Verantwortung für diesen Erinnerungsort von nationaler und internationaler Bedeutung. Wir freuen uns über das Engagement des Bundes", sagte Elisabeth Heister-Neumann bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin, die in Anwesenheit von Vertretern der Überlebendenverbände des Konzentrationslagers aus Polen und Ungarn stattfand.
Die institutionelle Förderung soll für besonders herausragende Einrichtungen langfristige Planungssicherheit schaffen. In der Vereinbarung ist festgelegt, dass die Zuwendung des Bundes insbesondere der Förderung der pädagogischen Arbeitsbereiche der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen dienen soll.
Überlebendenverbände begrüßten die Unterzeichnung. „Ich sehe mit großer Zufriedenheit, dass unser Vermächtnis so auf lange Zeit durch die Gedenkstätte Bergen-Belsen weiter getragen werden kann", sagte Sam Bloch, der Vorsitzende der World Federation of Bergen-Belsen Survivor Associations.
Bergen-Belsen ist international ein Symbol für die nationalsozialistischen Verbrechen. In dem Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager kamen zwischen 1941 und 1945 mehr als 70.000 Menschen um. Die Gedenkstätte Bergen-Belsen erinnert daran seit 1952. Im Oktober 2007 konnte hier ein neues Dokumentationszentrum als Archiv der Erinnerung eröffnet werden, das vom Land Niedersachsen und dem Bund umfangreich gefördert worden ist.
Trägerin der Gedenkstätte ist die 2004 gegründete Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, deren Stiftungsratsvorsitzende die Niedersächsische Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann ist. Das Land Niedersachsen fördert die Arbeit der Stiftung langfristig. Grundlage für die anteilige institutionelle Bundesförderung ist die im November 2008 vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gedenkstättenkonzeption unter dem Titel „Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen". Sie schreibt die seit 1999 bestehende Gedenkstättenkonzeption fort.
Detaillierte Informationen zur Stiftung niedersächsische Gedenkstätten sind unter www.stiftung-ng.de nachzulesen. Weiterführende Informationen zur Gedenkstätte Bergen-Belsen gibt es unter www.bergen-belsen.de im Internet.
Die institutionelle Förderung soll für besonders herausragende Einrichtungen langfristige Planungssicherheit schaffen. In der Vereinbarung ist festgelegt, dass die Zuwendung des Bundes insbesondere der Förderung der pädagogischen Arbeitsbereiche der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen dienen soll.
Überlebendenverbände begrüßten die Unterzeichnung. „Ich sehe mit großer Zufriedenheit, dass unser Vermächtnis so auf lange Zeit durch die Gedenkstätte Bergen-Belsen weiter getragen werden kann", sagte Sam Bloch, der Vorsitzende der World Federation of Bergen-Belsen Survivor Associations.
Bergen-Belsen ist international ein Symbol für die nationalsozialistischen Verbrechen. In dem Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager kamen zwischen 1941 und 1945 mehr als 70.000 Menschen um. Die Gedenkstätte Bergen-Belsen erinnert daran seit 1952. Im Oktober 2007 konnte hier ein neues Dokumentationszentrum als Archiv der Erinnerung eröffnet werden, das vom Land Niedersachsen und dem Bund umfangreich gefördert worden ist.
Trägerin der Gedenkstätte ist die 2004 gegründete Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, deren Stiftungsratsvorsitzende die Niedersächsische Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann ist. Das Land Niedersachsen fördert die Arbeit der Stiftung langfristig. Grundlage für die anteilige institutionelle Bundesförderung ist die im November 2008 vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gedenkstättenkonzeption unter dem Titel „Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen". Sie schreibt die seit 1999 bestehende Gedenkstättenkonzeption fort.
Detaillierte Informationen zur Stiftung niedersächsische Gedenkstätten sind unter www.stiftung-ng.de nachzulesen. Weiterführende Informationen zur Gedenkstätte Bergen-Belsen gibt es unter www.bergen-belsen.de im Internet.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
17.03.2010