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Busemann: Kopftuch-Verbot durch Schulgesetzänderung

Bundesländer müssen Problem eigenständig regeln


Angesichts der allgemein gebliebenen Behandlung des Themas "Kopftuch" bei der Kultusministerkonferenz in Darmstadt wurde deutlich, dass getreu der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts die jeweiligen Bundesländer in Wahrnehmung ihrer Kulturhoheit die Fragestellung eigenständig regeln müssen.

Der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Niedersachsen im Wege einer Änderung des Schulgesetzes das Tragen von Kopftüchern durch Lehrerinnen im Unterricht auch in Zukunft untersagen werde. Das Kopftuchtragen berge nach allgemeinem Erkenntnisstand u. a. die Gefahr des Verstoßes gegen die weltanschauliche Neutralität im Unterricht in sich.

Gestützt durch das Urteil und in Würdigung der jüdisch-christlichen Tradition sowie der kulturellen und konfessionellen Prägung des Landes werde in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass das Tragen jüdischer und christlicher Symbole, Ordenstrachten usw. möglich bleibe.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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