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Kultusminister stellt geplante Neuregelung der gymnasialen Oberstufe vor

Busemann: Verbindlichkeit statt Beliebigkeit


"Wir wollen die gymnasiale Oberstufe zur Qualitätsoberstufe weiter entwickeln. Verbindlichkeit soll an die Stelle von Beliebigkeit treten. Die Bildung stabiler Lerngruppen wird den sozialen Zusammenhalt der Schülerinnen und Schüler fördern und der Anonymität des bisherigen Kurssystems entgegenwirken", stellte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (24.05.2004) in Hannover die geplanten neuen Regelungen zur gymnasialen Oberstufe und zur Abiturprüfung in Niedersachsen vor.

"Am Ende des jetzigen 11., künftig 10. Jahrgangs, wählen Schülerinnen und Schüler ein Fächerprofil, mit dem sie ihren persönlichen Schwerpunkt setzen. Sie betreiben die gewählte Fachkombination bis zum Abitur auf erhöhtem Anspruchsniveau. Die Leistungen in den Schwerpunktfächern gehen im vollen Umfang in die Abiturleistung ein", machte Busemann deutlich. Gewählt werden könne zwischen einem sprachlichen und einem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. Entsprechend dem Angebot der jeweiligen Schule ist auch ein gesellschaftswissenschaftlicher, ein musisch-künstlerischer oder ein sportlicher Schwerpunkt möglich. "Alle Oberstufenschülerinnen und -schüler müssen aber unabhängig von ihrer Wahl drei Kernfächer in der gymnasialen Oberstufe durchgehend betreiben: Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache und Mathematik. Neben die Schwerpunktfächer und die Kernfächer treten zur Sicherung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung die übrigen Fächer der gymnasialen Oberstufe als Ergänzungs- und Wahlfächer", legte Busemann Wert auf eine umfassende Bildung als Voraussetzung zum Studium. Als gänzlich neue Komponente werde ein so genanntes "Seminarfach" eingeführt. "Das ist kein Unterrichtsfach im herkömmlichen Sinn. Gearbeitet wird an Themen und/oder Projekten. Die Oberstufenschülerinnen und -schüler werden vertiefend zu selbstständigem Lernen und vorwissenschaftlichem Arbeiten geführt", stellte Busemann fest. Aus dem Seminarfach könne eine Schülerwettbewerbsarbeit oder eine auf ein Schuljahr bezogene Seminararbeit als "besondere Lernleistung" erwachsen, die an die Stelle des vierten Prüfungsfaches in der Abiturprüfung treten kann. "Die Abiturprüfung besteht in Zukunft aus fünf statt aus vier Prüfungsfächern. In vier Prüfungsfächern findet eine schriftliche Abiturprüfung mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen als Zentralabitur statt. Zwei der drei Kernfächer sind dabei Pflicht. In einem Prüfungsfach erfolgt eine mündliche Abiturprüfung. Die gesamte gymnasiale Oberstufe zählt für das Abitur. Die Studierfähigkeit niedersächsischer Abiturientinnen und Abiturienten wird so nachdrücklich verbessert", hob der Kultusminister hervor.

Die Neuregelungen für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung sollen erstmals ab dem Schuljahr 2005/06 gelten, für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die dann den 11. Schuljahrgang besuchen. Damit seien Niedersachsen und Baden-Württemberg die ersten Bundesländer, die ein fünftes Abiturfach einführen. "Ich weiß aber, dass andere Länder nachziehen werden", betonte Busemann.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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