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Kultusminister stellt Irrtümer zur Fitnesslandkarte richtig

Busemann: „Datenschutz ist gewährleistet“


"Die Erhebung und Auswertung der Ergebnisse des landesweiten Fitnesstests im Rahmen des Projekts Fitnesslandkarte Niedersachsen entspricht voll und ganz den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir haben dabei engen Kontakt zum Datenschutzbeauftragten des Landes gehalten", hat sich der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in die aktuelle Diskussion eingeschaltet.

So würden die Schülernamen nicht im Volltext auf dem Fragebogen erscheinen, wohl aber Schulname, Schultyp und Klasse sowie der Anfangsbuchstabe lediglich des Vornamens und das Geburtsdatum. "Dieser Personenbezug ist notwendig, weil ja die Schülerinnen und Schüler mit einem persönlichen Passwort die Gelegenheit erhalten sollen, ihre persönlichen Daten im Vergleich zu unterschiedlichen Bezugsgruppen über das Internet abzufragen. Genau dadurch wird sichergestellt, dass jedes Kind mit seinem persönlichen Passwort ausschließlich seine eigenen Daten einsehen kann", erklärte Busemann. Um auch die persönliche Entwicklung vergleichen zu können, sei es erforderlich, die Daten personenbezogen bis zur Auswertung der Tests im nächsten Jahr bei dem ausführenden Institut zu speichern. Da es sich hierbei aber um die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schülerinnen und Schüler handele, sei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Schülerinnen und Schülern bis einschließlich Klasse 10 durch das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) vorgeschrieben. Dafür und für die in diesem Zusammenhang erforderliche ausführliche vorherige Information der Eltern über den Zweck der Datenerhebung und die Verwendung der Daten habe die durchführende Schule Sorge zu tragen.

"Personenbezogenen Daten werden aber selbstverständlich nicht an die Förderer des Vorhabens weitergegeben und dürfen auch gar nicht weitergegeben werden. Das gewährleistet das Wissenschaftliche Institut der Ärzte Deutschlands (WIAD)", betonte Busemann. Natürlich könnten Erziehungsberechtigte die Einwilligung zur Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten verweigern oder – sofern bereits erfolgt - mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. "Bedenken Sie aber, dass Ihr Kind dann keine Möglichkeit hat, sich in den verschiedenen Auswertungsmodi mit anderen zu vergleichen und auch bei vielleicht weniger athletischem Körperbau eigene Stärken zu erkennen. Das Programm bietet nämlich die Möglichkeit, nicht nur altersmäßig, sondern auch hinsichtlich Gewichtsklasse oder Körpergröße einen Vergleich anzustellen, so dass kein Kind überall ganz hinten steht. Wer vielleicht beim Sprinten nicht so gut ist, macht dies durch gute Bewegungskoordination oder Ausdauer wieder wett", machte der Kultusminister deutlich.

Die Weitergabe der Daten von den Schulen an das WIAD sowie die Auswertung mit persönlichem Passwort sei durch das bewährte SSL-Verschlüsselungsverfahren geschützt, welches z.B. auch beim Internet-Banking oder bei einem bekannten Internet-Auktionshaus sowie vielen anderen Internetanwendungen, die eine Identifizierung des Nutzers erfordern, zur Anwendung komme. "Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung der Übungen und die Erhebung und Weiterverarbeitung der Testdaten der Schülerinnen und Schüler durch die datenschutzrechtliche Spezialvorschrift im Niedersächsischen Schulgesetz gedeckt sind und darum keiner Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten bedürfen. Die Teilnahme am Fitnesstest selbst kann also mit dieser Begründung nicht verweigert werden", stellte Busemann klar.

"Fitness und Gesundheit sind nicht allein ein Problem der Schule, das sich auch nicht von der Schule allein lösen lässt. Vielmehr haben wir es mit einer gesamtgesellschaftlichen Fragestellung zu tun, der sich Eltern, Kitas, Schulen, aber auch Kommunen, Sportvereine, und sogar Nachbarschaften stellen müssen. Die nahezu vollständige Erfassung einer ganzen Schülergeneration flächendeckend in einem Bundesland durch die Fitnesslandkarte Niedersachsen bietet dazu eine neue Diskussionsgrundlage auf gesicherter Basis", so Busemann abschließend.

Die Schulen erhalten heute per E-Mail einen Schnellbrief, in dem die notwendigen Klarstellungen aufgelistet sind.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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