Kirchliche Lehrbefugnis für Lehrkräfte mit Evangelischer Religion
Busemann: „Zusätzliche Prüfungen nicht vorgesehen“
"Lehrkräfte, die an niedersächsischen Schulen das Fach Evangelische Religion unterrichten, erhalten dazu künftig eine Bestätigung ihres Lehrauftrags durch die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, die so genannte Vokation", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover mitgeteilt.
In einer Vereinbarung, die am 4. Oktober 2006 unterzeichnet werden soll, verpflichte sich das Land Niedersachsen, keine Person mit der Erteilung von schulischem konfessionellen Religionsunterricht zu betrauen, deren Eignung von der betroffenen Religionsgemeinschaft nicht oder nicht mehr anerkannt wird. "Wir setzen damit das Kirchengesetz um, das auf der Synode am 17. Juni 2006 von der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen beschlossen wurde", erläuterte Busemann. Über die Staatsprüfungen hinausgehende zusätzliche Prüfungen oder Befragungen über die jeweiligen Lebensverhältnisse der Lehrkräfte seien nicht vorgesehen. "Die Kirchliche Lehrbefugnis erhält, wer Mitglied in einer Kirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ist, bereit ist, den Religionsunterricht gemäß Schulgesetz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirchen zu erteilen und an kirchlichen Einführungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen hat", so Busemann. Die entsprechenden Veranstaltungen fänden in der unterrichtsfreien Zeit und auf Kosten der Kirchen statt.
Anders als die Katholische Kirche, die seit jeher eine kirchliche Lehrbefugnis, die Missio Canonica, von den Religionslehrkräften verlangt hatte, habe die Evangelische Kirche bisher auf einen eigenen Lehrauftrag verzichtet. Ein Grund für die jetzt beschlossene Einführung der Vokation sei die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse. Dadurch entfalle für die Vertreterinnen oder Vertreter der Kirchen die bisher übliche Möglichkeit, bei der ersten Staatsprüfung den Vorsitz der Prüfungskommission zu übernehmen. Ferner sollen vor allem den fachfremd unterrichtenden Lehrkräften die besonderen Bedingungen des konfessionellen Religionsunterrichts vermittelt werden.
Betroffen seien zunächst die zurzeit gut 235 Referendare, die zum 31. Oktober 2006 oder zum 30. April 2007 den Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Staatsprüfung beenden und dann voraussichtlich in den Schuldienst eintreten sowie Lehrkräfte, die bis zum 1. November 2006 weniger als ein Jahr fachfremd Evangelische Religion unterrichten. "Für alle anderen Lehrkräfte mit Evangelischer Religion gilt die Lehrbefugnis als erteilt", stellte Busemann fest.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle
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