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„SPRINT“ und „SPRINT-dual“ werden Regelangebote an berufsbildenden Schulen – Tonne: „Neue Berufseinstiegsschule BES sichert Sprachförderung und Integration zum Schuljahr 2019/2020“


Vom Schulversuch zum Regelangebot: Die erfolgreichen Sprach- und Integrationsprojekte für geflüchtete Jugendliche, „SPRINT“ und „SPRINT-dual“, können bereits im Schuljahr 2019/20, im Vorgriff auf die beabsichtigte Modifizierung der Berufseinstiegsschule, an allen öffentlichen berufsbildenden Schulen als feste Bildungsgänge eingeführt werden. Die Lernmodule aus „SPRINT“ und „SPRINT-dual“ werden dauerhaft in der neu konzipierten zweijährigen Berufseinstiegsschule (BES) verankert, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne mitteilt.

„SPRINT und „SPRINT-dual“ wurden 2015 und 2016 in einer akuten Drucksituation geschaffen und haben sich als Glücksgriffe für die berufsbildenden Schulen und die Jugendlichen erwiesen“, so Tonne. Und der Kultusminister weiter: „SPRINT und „SPRINT-dual“ haben sich als Brücke in Teilhabe und Beschäftigung bewährt. Diesen Erfolg werden wir sichern. Sprachförderung und Integration durch Arbeit und Ausbildung gelingen über die Module von „SPRINT“ und „SPRINT-dual“ – daher werden diese beibehalten und in das schulische Regelangebot überführt. Wir sichern die bewährten Elemente und Erfahrungen aus „SPRINT“ und „SPRINT-dual“ und bauen diese aus.“

Die berufsbildenden Schulen wurden darüber informiert, dass die Module von „SPRINT“ und „SPRINT-dual“ in der zweistufigen Berufseinstiegsschule (BES) über eine Vorgriffsregelung zum kommenden Schuljahr 2019/20 umgesetzt werden können:

In der BES-Klasse 1 können Sprach- und Integrationsklassen (SprInt) für neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und schulpflichtige Jugendliche aus dem SEK I Bereich mit erhöhtem Sprachförderungsbedarf eingerichtet werden („SPRINT“). Die BES-Klasse 2 („SPRINT-dual“). richtet sich an neu eingereiste Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung anstreben. In die Klasse 2 wird aufgenommen, wer im Rahmen einer Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit und in enger Kooperation mit einem Ausbildungsbetrieb eine berufliche Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren möchte. Zum Schuljahr 2020/2021 soll das Niedersächsische Schulgesetz über diese festen Angebote ergänzt werden.

Mit den SPRINT-Projekten hatte das Land Niedersachsen ab 2015 auf die Notwendigkeit eines niedrigschwelligen Sprach- und Bildungsangebotes für geflüchtete Jugendliche reagiert. Zwischenzeitlich befanden sich rund 4.000 Jugendliche in diesen Angeboten der niedersächsischen berufsbildenden Schulen. Die Teilnehmerzahlen gingen aufgrund des veränderten Zuzugs nach Niedersachsen zurück, auf rund 3.000 in 2017 und aktuell rund 1.400. „Dessen unbenommen ist ein schulisches Sprach- und Integrationsangebot wichtig und richtig“, betont Tonne. „Die Vorzüge der inhaltlichen und organisatorischen Flexibilität werden wir in der Berufseinstiegsschule (BES) beibehalten. Gleiches gilt für die Lernschwerpunkte Sprache, Kultur, Arbeitswelt und fachliches Grundlagenwissen.“

Die Jugendlichen haben zudem auch weiterhin die Möglichkeit, andere vollzeitschulische Bildungsangebote der berufsbildenden Schulen zu besuchen oder eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Ein Wechsel in ein Regelangebot wie zum Beispiel das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), die Berufseinstiegsklasse (BEK) oder Berufsfachschule (BFS) soll jederzeit möglich bleiben.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.04.2019

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

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