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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 33 a der Landtagssitzung am 11.11.2020 Aktuelle Stunde: „Schulen pandemiefest machen – Verunsicherung von Schülern, Lehrern und Eltern beenden“ - Antrag der Fraktion der FDP



Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

eine klare Feststellung vorweg: Unsere Schulen in Niedersachsen sind pandemiefest! Wir haben bereits im Frühjahr bewiesen, dass wir in Niedersachsen schnell auf besondere Herausforderungen reagieren. Wir sind uns der gesamtgesellschaftlich herausragenden Bedeutung unseres Schulsystems bewusst. Neben der Erfüllung des Bildungsauftrages als zentraler Aufgabe von Schule ist die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung für die Familien von großer Bedeutung. Zudem hat Schule einmal mehr ihre wichtige soziale Funktion für die Kinder und Jugendlichen gezeigt. Schule als Lern- und Lebensraum erweist sich in der Pandemie als besonders schutzwürdiges Gut. Und darum besteht auch große Einigkeit darüber, die Schulen möglichst lange im Präsenzbetrieb zu halten.

Mit großer Achtsamkeit wägen wir daher immer wieder zwischen erforderlichem Infektionsschutz und dem uneingeschränkten Recht auf Bildung ab.

Anrede,

außerdem hat sich gezeigt, dass unsere Schulen keine Treiber der Corona-Pandemie sind. Im Rahmen regelmäßiger Abstimmungen meines Hauses mit dem Landesgesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium wird diese Aussage immer wieder überprüft.

Klar ist aber auch: Unsere Schulen sind nicht immun gegen das Virus. Mit der deutlichen Dynamisierung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erhöht sich zwangsläufig auch die Betroffenheit des Systems Schule. Daher justieren wir mit Augenmaß dort nach, wo es erforderlich ist. Mit diesem Kurs sind wir bisher gut gefahren – übrigens auch im Ländervergleich.

Anrede,

wir legen in Niedersachsen ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Risikogruppen. Und das ist auch richtig so. Der Vergleich mit den anderen Ländern zeigt deutlich: Wir haben pragmatische und tragfähige Regelungen sowohl für in Schule Beschäftigte als auch für Schülerinnen und Schüler mit vulnerablen Angehörigen geschaffen. Diesen Gruppen ermöglichen wir einen Wechsel ins Homeoffice oder in das Lernen zu Hause und tragen so aktiv zur Risikominimierung für Familien bei.

Ein weiteres Beispiel für das sensible Nachschärfen in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen sind unsere klaren Regelungen für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nun auch im Unterricht im Sekundarbereich I und II ab einer Inzidenz von 50 zu tragen.

Dieser wichtige Beitrag zum Infektionsschutz hält bei gleichzeitigem Einhalten der Lüftungsregelung: 20-5-20 den Präsenzunterricht aufrecht und gewährleistet, dass im Falle der Infektion einer Schülerin oder eines Schülers nicht die gesamte Klasse oder gar der gesamte Jahrgang vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden muss. Dies ist eine große Entlastung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die Schulen und nicht zuletzt für die Eltern.

Für das Szenario B – den Wechselbetrieb der Schulen – haben wir unsere Regelungen konkretisiert. Ab einer Inzidenz von 100 und zusätzlich einer vom Gesundheitsamt angeordneten Infektionsschutzmaßnahme in der Schule wechselt die Schule i.d.R. für 14 Tage in das Szenario B. Eine Rückkehr in das Szenario A kann erfolgen, sobald einer der genannten Parameter wegfällt.

Anrede,

es gilt, mit Ruhe und Entschlossenheit, mit klaren Vorgaben und mit hoher Transparenz Kurs zu halten. Dafür steht die Landesregierung. Es ist wichtig, dass unsere Kinder weiterhin ohne Angst in die Schule gehen können und Eltern sie ohne Angst dorthin schicken können.

Hieran und am Gesundheitsschutz der vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Schulen richten wir unsere Arbeit weiterhin aus.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2020

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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