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Befristete Maßnahmen zur Sicherung des Pflichtunterrichts im kommenden Schuljahr – Änderungen bei Klassenneubildung treten nicht in Kraft


Die Schulen in Niedersachsen sollen angesichts eines besonderen Schuljahres 2020/2021 den Schwerpunkt auf die Erteilung von Pflichtunterricht legen. Damit dies gelingt, hat das Niedersächsische Kultusministerium Umsteuerungen veranlasst und in dieser Woche an die Schulen kommuniziert:

Bedingt durch die Corona-Pandemie sowie die Umstellung von G8 auf G9 sollen befristet auf das kommende Schuljahr 2020/2021 Ressourcen für den Pflichtunterricht auch durch die Verlagerung von Poolstunden freigesetzt werden. Dauerhaft sollen sich zudem mehr qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an den Schulen des Sekundarbereiches I bewerben können. Der entsprechende Erlass zum Quereinstieg wurde geändert.

Auf ursprünglich geplante Maßnahmen zur Klassenneubildung wird hingegen verzichtet.

Zum einen ist der Erlass zum Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst dahin gehend geändert und erweitert worden, dass Masterabsolventinnen und -absolventen einer staatlich anerkannten Fachhochschule für das direkte Bewerbungsverfahren an Schulen des Sekundarbereiches I zugelassen werden. Bisher war hierfür ein universitärer Masterabschluss erforderlich. Mit diesem Schritt kann sich der Pool an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern für zu besetzende Stellen in den kommenden Lehrkräfteeinstellungsverfahren spürbar erweitern und insbesondere an den Haupt-, Real- und Oberschulen für Verstärkung der Kollegien sorgen. Anfragen auch von Schulen haben die Umsetzung dieser moderaten Erweiterung unterstützt, da somit zum Beispiel auch qualifizierte Vertretungslehrkräfte mit FH-Master fest für den Schuldienst eingestellt werden können.

Als weiteren Schritt, um im kommenden Schuljahr den Fokus auf die Erteilung des Pflichtunterrichtes zu legen, werden rund 7.000 Poolstunden verlagert. Diese „freien Stunden“ sollen für die schuleigene Schwerpunktsetzung und Gestaltung genutzt werden, wie zum Beispiel für wahlfreien Unterricht und Arbeitsgemeinschaften. Die Poolstunden umfassen insgesamt rund 37.000 Stunden. Mit der Verlagerung eines Sechstels dieser Stunden wird der Pflichtunterricht gestärkt. Die verbleibenden Poolstunden können die Schulen in eigener Verantwortung in den Schuljahrgängen 5 bis 10 einsetzen. Auch diese Maßnahme ist einmalig und auf das Schuljahr 2020/2021 befristet und gilt ausschließlich für die Schuljahrgänge 5-10 (außer bei den Förderschulen). Weder an Grundschulen noch an den gymnasialen Oberstufen hat diese Maßnahme Auswirkungen.

Die Schulen werden – anders als in einem kürzlich herausgegebenen Erlass ursprünglich angedacht – nicht dazu angehalten, in allen Schuljahrgängen die Klassenbildung zu überprüfen und gegebenenfalls neue Klassen zu bilden. Damit reagiert das Niedersächsische Kultusministerium auf eindeutige Rückmeldungen aus den Schulen, die sich für Konstanz der Klassen nach den Sommerferien eingesetzt haben. „Wir sind in einem ständigen Abwägungsprozess mit Blick auf die Planungen des neuen Schuljahrs. Dabei haben wir stets auch pädagogische und organisatorische Gesichtspunkte im Blick, aber notwendigerweise auch die Sicherung des Pflichtunterrichtes und der allgemeinen Unterrichtsversorgung. Das Feedback aus den Schulen, die sich mit Blick auf die besondere Lage das Primat der Pädagogik wünschen, lässt mich zu einer Neubewertung kommen. Der Wunsch nach Verlässlichkeit in den Klassengemeinschaften ist verständlich. Gerade in der Corona-Krise hat sich bewährt, dass wir die Rückmeldungen sehr ernst nehmen und dann auch unsere Schritte gegebenenfalls überdenken. An diesem Vorgehen wollen wir festhalten und werden daher an der bewährten Klassenbildung nicht rütteln“, betont Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Durch die Maßnahme wären laut Ministeriumsberechnungen rund 140 Lehrkräftestellen frei geworden, die den Schulen für die Erteilung des Pflichtunterrichts zur Verfügung gestanden hätten, das entspricht ca. 0,26 Prozent der Unterrichtsversorgung.

„Trotz der geplanten Maßnahmen stehen wir im kommenden Schuljahr vor großen Herausforderungen“, sagt dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Die Schulschließungen aufgrund des massiven Ausbruchs des SARS-CoV-2-Erregers haben möglicherweise Lernrückstände bei den Schülerinnen und Schülern erzeugt. Es muss für alle Verantwortlichen ganz oben auf der Agenda stehen, die Bildungs- und Abschlusschancen unserer Schülerinnen und Schüler zu wahren und vergleichbar zu halten. Das bedeutet auch, unangenehme Entscheidungen zu treffen und klare Schwerpunkte zu setzen. Das macht viel Arbeit und bringt Umstellungen mit sich. Auch mit der Umschichtung der Poolstunden werde ich keinen Beliebtheitspreis gewinnen, das ist mir sehr bewusst. In der Abwägung finde ich es aber notwendig, einen Teil dieser Stunden vorübergehend zur Absicherung der Stundentafel einzusetzen, um Wissenslücken zu schließen oder zu verhindern, dass neue aufreißen“, fügt der Minister hinzu. Es gelte zudem, die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten angemessen auf die Hochschulreife vorzubereiten. Im kommenden Schuljahr sind erstmals die Schülerinnen und Schüler im neuen 13. Schuljahrgang dabei und damit rund 20.000 mehr Schülerinnen und Schüler im System.

Tonne: "Wir alle wünschen uns ein Höchstmaß an gewohnter Normalität im Schulbetrieb für das Schuljahr 2020/2021. Auf dieser Grundlage basieren die heutigen Maßnahmen. Natürlich bleiben aber auch Unsicherheiten, das zeigen die aktuellen Ereignisse rund um SARS-CoV-2. Sich auf 10 Wochen in die Zukunft gerichtete Prognosen zu verlassen, wäre äußerst unklug.

Daher planen wir neben dem normalen Regelbetrieb mit weiteren Abstufungen und Szenarien. Das Gesamtkonzept zum Schulstart 2020/2021 legen wir den Schulen vor den Sommerferien vor. Aber auch danach gilt, dass wir die Infektionslage regelmäßig bewerten und nötigenfalls Konsequenzen ziehen werden.“


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2020

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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