Entlastung im Abitur: Korrekturtage bei schriftlichen Abiturarbeiten und Aussetzen des Abituraustauschs
Niedersachsen entlastet Schulen und Lehrkräfte bei den Abiturprüfungen 2019 durch Korrekturtage und das Aussetzen des Abituraustauschs, wie das Kultusministerium heute mitteilt:
Lehrkräfte, die schriftliche Abiturprüfungsarbeiten korrigieren, sollen noch zur diesjährigen Abiturprüfung 2019 Korrekturtage erhalten. Das sieht eine Übergangsregelung des Niedersächsischen Kultusministeriums vor, über die die allgemein bildenden Gymnasien, die Gesamtschulen, die Beruflichen Gymnasien, die Abendgymnasien und die Kollegs informiert wurden. Zeitgleich hat das Kultusministerium einen Erlassentwurf zur langfristigen Regelung der Korrekturtage in die Verbandsanhörung gegeben, so dass die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
Außerdem hat das Kultusministerium den Abituraustausch ausgesetzt. In diesem Verfahren werden von jeweils zwei Schulen im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen in drei Fächern gegenseitig Lehrkräfte in die Fachprüfungsausschüsse berufen.
„Die Korrekturen der schriftlichen Abiturarbeiten sind äußerst zeitintensiv und anspruchsvoll. Ich halte es für angemessen, diese Belastungsspitze bei den betroffenen Lehrkräften abzufedern und durch die Korrekturtage für Entlastung zu sorgen. Gleichzeitig sichern wir die Prüfungsqualität“, erklärt dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Das vorgeschlagene Modell sei dafür ein pragmatischer und wirkungsvoller Weg. Auch die Aussetzung des Abituraustauschs dient der angestrebten Entlastung. Tonne: „Bezogen auf die Durchführung der Abiturprüfungen habe ich vollstes Vertrauen in die Kompetenzen der Schulen und der beteiligten Lehrkräfte.“
Die Regelung zu den Korrekturtagen, die im Vorgriff umgesetzt und per Runderlass dauerhaft verankert werden soll, sieht ein Staffelmodell vor, durch welches Lehrkräfte, die Erst- und Zweitkorrekturen von schriftlichen Abiturprüfungen durchführen, je nach Anzahl der zu bewertenden Prüfungsarbeiten und je nach Dauer der tatsächlichen Korrekturfristen entlastet werden sollen. Dabei soll ein Korrekturtag ausschließlich für die Korrektur der Abituraufgaben zur Verfügung stehen. Die betroffenen Lehrkräfte sollen unter Berücksichtigung dienstlicher und pädagogischer Erfordernisse mit dem Ziel einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Arbeitsbelastung auf alle Lehrkräfte von ihren Schulleitungen für die Korrekturtätigkeit freigestellt werden. Die zu vertretenden Stunden können von den Lehrkräften, die im Abiturjahrgang unterrichtet haben und keine Abiturprüfungen haben, vertretungsweise erteilt werden.
Die nachstehenden Angaben stellen Richtwerte für die Gewährung von Korrekturtagen für die Korrektur von Abiturprüfungsarbeiten durch die Referentinnen und Referenten dar.
- Bei einer Korrekturfrist von bis zu drei Wochen soll für jeweils fünf zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
- Bei einer Korrekturfrist von bis zu vier Wochen soll für jeweils sieben zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
- Bei einer Korrekturfrist von bis zu fünf Wochen soll für jeweils zehn zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
- Bei einer Korrekturfrist von bis zu sechs Wochen soll für jeweils fünfzehn zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
- Bei einer Korrekturfrist von mehr als sechs Wochen ist in der Regel keine Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung erforderlich.
Für die Korrektur durch die Korreferentinnen und Korreferenten sollen Korrekturtage im Umfang von der Hälfte der für die Korrektur durch die Referentinnen und Referenten vorgesehenen Anzahl der Korrekturtage gewährt werden.
Den Erlassentwurf im Anhörungsverfahren finden Sie hier.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
29.11.2019
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
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