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Kultusminister Tonne im Artland

Übergabe von Bescheiden aus DigitalPakt Schule in Höhe von 194.000 Euro

Die Samtgemeinde Artland hat heute (Freitag) neun Bewilligungsbescheide aus dem DigitalPakt Schule in Höhe von 194.000 Euro erhalten. Förderschwerpunkt sind mobile Endgeräte zur Unterstützung eines zeitgemäßen Unterrichts. Claus Peter Poppe, Bürgermeister der Samtgemeinde, und die jeweiligen Schulleitungen nahmen die Bewillingungsbescheide entgegen.

Überbracht wurden die Gelder von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne, der sich beim Samtgemeindebürgermeister für das hohe Engagement im Sinne der Kinder bedankte: „Bildungsteilhabe für alle Kinder sicherzustellen, ist eine große Herausforderung, das gilt aktuell mehr denn je. Ich freue mich daher, dass hier im Artland alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit kein Kind abgehängt wird. Dieses Engagement des Schulträgers im Zusammenspiel mit den Schulen wird hier im Artland sehr positiv vorgelebt“, sagte Tonne.

Samtgemeindebürgermeister Claus Peter Poppe erklärte: Ich freue mich über die Zuwendungen. Gerade in der Corona-Krise spüren wir, wie wichtig die digitale Ausstattung der Schulen ist. Insofern sind die Mittel aus dem DigitalPakt Schule eine willkommene und notwendige Unterstützung unserer Schülerinnen und Schüler.“

Bewilligungen Samtgemeinde Artland:

1. Grundschule am Langen Esch 12.000,00 €

2. Grundschule am Langen Esch 45.000,00 €

3. Grundschule Badbergen 9.000,00 €

4. Grundschule Badbergen 46.000,00 €

5. Grundschule Hengelage 7.500,00 €

6. Grundschule Hengelage 37.000,00 €

7. Grundschule Menslage 7.400,00 €

8. Grundschule Menslage 16.000,00 €

9. Grundschule Neustadt 14.000,00 €

Über den DigitalPakt Schule erhält das Land Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. Antragsberechtigt für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen. Das bewilligte Fördervolumen liegt derzeit in Niedersachsen bei insgesamt rund 26 Millionen Euro.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.05.2020

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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