Artikel-Informationen
erstellt am:
29.05.2020
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Die Ausstattung der Oldenburger Schulen mit digitalen Lernmitteln wird weiter verbessert. Die Stadt hatte als Schulträger für die BBS Haarentor Gelder zum DigitalPakt Schule für 56 interaktive Displays beantragt. Diese Mittel in Höhe von 402.000 Euro sind nun genehmigt worden und wurden Oberbürgermeister Jürgen Krogmann von Kultusminister Grant Hendrik übergeben.
Kultusminister Tonne: „Vielen Dank der Stadt Oldenburg und OB Krogmann, dass sich der Schulträger so stark für ein eine gute IT-Ausstattung der Schulen einsetzt. Dieses Engagement ist wichtig, damit wir insgesamt weiter kommen bei den Themen Digitalisierung und Medienbildung. Die Schulen können so einen zentralen Beitrag leisten, die jungen Menschen fit für den modernen Arbeitsmarkt zu machen und für einen reflektierten Medienkonsum zu sorgen. Das Lernen mit Medien und das Lernen über Medien wird immer wichtiger.“
Derzeit läuft in Oldenburg eine Pilotphase mit fünf Schulen. Dies sind neben der BBS Haarentor, die IGS Flötenteich, das Alte Gymnasium, die Oberschule Osternburg und die Grundschule Nadorst. „Die Fördermittel für die BBS Haarentor sind ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der IT-Landschaft an den Oldenburger Schulen, mit Beginn des Schuljahres 2020/21 startet nun die BBS Haarentor als erste von fünf Pilotschulen und wird eine völlig neue IT Umgebung nutzen“, freut sich Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Mein Dank gilt dem Land, dass die Digitalisierung der Schulen nunmehr entschlossen voranbringt.“
Über den DigitalPakt Schule erhält das Land Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. Antragsberechtigt für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen. Das bewilligte Fördervolumen liegt derzeit in Niedersachsen bei insgesamt rund 26 Millionen Euro.
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erstellt am:
29.05.2020
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
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30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48