Kultusministerin Hamburg und Gesundheitsminister Philippi begrüßen einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz ab 2027
Unsere Gesellschaft altert und steht vor großen Herausforderungen, um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zukunftsfest aufzustellen. Im Jahr 2055 wird es deutschlandweit nach heutigen Prognosen rund 6,8 Millionen Pflegebedürftige geben. Schon heute wird qualifiziertes Pflegepersonal – ob im Krankenhaus, in der ambulanten oder stationären Pflege – dringend gebraucht.
Pflegefachassistenzkräfte sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Auf den Gesetzentwurf hat sich das Bundeskabinett verständigt. Mit dem Start der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ab dem Jahr 2027 soll die Dauer der Ausbildung in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate betragen. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten auf zwölf Monate oder weniger vorgesehen. Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Eine Zulassung ist aber auch ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Außerdem soll die Ausbildung angemessen vergütet werden.
Durch die Einführung eines neuen, einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz können Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen zukünftig besser verteilt werden. Denn Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können,
die derzeit noch teilweise Pflegefachpersonen zugeordnet werden. Angesichts des demografischen Wandels kommt der Ausbildung in der Pflegefachassistenz eine entscheidende Rolle bei der Gewinnung von Mitarbeitenden in der Pflege zu.
„Im Wettbewerb um Fachkräfte braucht es attraktive Ausbildungskonditionen, um Menschen für das Berufsfeld Pflege zu motivieren. Dass die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz ab 2027 kommt, ist eine sehr gute Nachricht. Die neue Struktur, die sich an der generalistischen Pflegeausbildung orientiert, gewährleistet dabei eine hohe Durchlässigkeit innerhalb der Pflegeberufe und sorgt für eine effizientere Aufgabenverteilung in der Pflege. Besonders freut mich, dass Auszubildende künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Das ist ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung“, betont Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg.
„Bedingt durch den aktuell bereits stark spürbaren Personalmangel in der Pflege hätte ich mir im Sinne der Pflegebedürftigen zwar eine kürzere Ausbildungsdauer gewünscht, damit die Pflegefachassistenzpersonen schneller ins Berufsleben einsteigen können. Der Bund hat aber umfangreiche Verkürzungsmöglichkeiten geschaffen, so dass dem Personalmangel in der Pflege effektiv begegnet werden kann“, sagt Niedersachsens Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi.
Bereits heute gibt es in Niedersachsen vielfältige Möglichkeiten, den Berufsabschluss als staatlich anerkannte Pflegeassistentin oder -assistent zu erwerben. Die niedersächsische Ausbildung ist dabei an der Generalistik orientiert und bereitet somit optimal auf einen Übergang vor. Diese soll bis zum Auslaufen der Übergangsregelung des Bundesgesetzes grundsätzlich beibehalten werden. Insbesondere die vorhandenen Möglichkeiten, die Ausbildung aufgrund beruflicher Vorerfahrungen zu verkürzen, sollen genutzt werden. Zu nennen sind hierbei vor allem der Ausbau des Angebots an Nichtschülerprüfungen, die nun auch an Schulen in privater Trägerschaft möglich sind. Seit 2022 ist bereits die Verkürzung der zweijährigen Ausbildung auf ein Jahr durch den Einstieg ins zweite Jahr der Ausbildung möglich, sofern Erfahrungen im Bereich Pflege oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf nachgewiesen werden. Zudem erprobt Niedersachsen aktuell an acht öffentlichen berufsbildenden Schulen das Innovationsvorhaben „Kurzbildungsgang Pflegeassistenz“ – eine auf 320 Unterrichtsstunden reduzierte Ausbildung mit anschließender Abschlussprüfung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.09.2024
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers
Nds. Kultusministerium
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