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Land fördert Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben mit 4 Mio. Euro

- Kultusministerin Hamburg: „Wir verhindern Ausbildungsabbrüche und geben jungen Menschen auch in schwieriger Betriebslage eine Berufsperspektive“



Mit insgesamt 4 Mio. Euro fördert das Land Niedersachsen bis 2027 Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzverfahren übernehmen. Vergeben werden die Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds+ (ESF+) durch die NBank. Die entsprechenden Richtlinien sind am 24.11.2022 in Kraft getreten. Damit stehen die Mittel ab sofort zur Verfügung.

„Eine gute abgeschlossene Ausbildung bietet Jugendlichen eine wichtige persönliche und berufliche Lebensperspektive“, betont Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg und ergänzt: „Gerade in der aktuellen Krisensituation kann es aber dazu kommen, dass Ausbildungsbetriebe in finanzielle Schwierigkeiten geraten und junge Menschen dadurch ihre Ausbildung unverschuldet abbrechen müssen. Mit der zusätzlichen finanziellen Hilfe für Übernahmebetriebe verhindern wir Ausbildungsabbrüche und geben jungen Menschen auch in schwieriger Lage eine Berufsperspektive. Zugleich unterstützen wir Arbeitgeber, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen und sorgen so gemeinsam auch für den Fachkräftenachwuchs im Land.“

Bezuschusst wird die Fortführung einer begonnenen Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder Betriebsstilllegungen in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz (SeeArbG) oder dem Pflegeberufegesetz(PflBG). Gefördert werden dabei sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten Dauer.

Der neue Ausbildungsbetrieb oder die neue Ausbildungsstätte müssen in Niedersachsen angesiedelt sein. Zudem müssen sie ihre Ausbildungsberechtigung und -eignung nachweisen. Laut Richtlinie erhalten die übernehmenden Ausbildungsbetriebe für die vertragliche Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anteilig einen Pauschalbetrag. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Standort: In den laut ESF+ stärker entwickelten Regionen (die Amtsbezirke Braunschweig, Hannover und Weser-Ems) beträgt der Zuschuss monatlich 400 Euro, in der sogenannten Übergangsregion (Amtsbezirk Lüneburg) monatlich 600 Euro.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung finden Sie online auf der Seite der NBank.

Die Richtlinien finden Sie hier .


Ministerin Julia Willie Hamburg   Bildrechte: brauers.com

Kultusministerin Julia Willie Hamburg

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Anlage Richtlinien Azubiübernahme

  Richtlinien Azubiübernahme
(PDF, 0,06 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.12.2022

Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert

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