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Landtag diskutiert Haushalt: A13 kommt zum Schuljahr 2024/2025, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie werden verstetigt

Im Niedersächsischen Landtag wurde heute der Kultushaushalt diskutiert. Am Donnerstag wird der Landtag den Haushalt für das Jahr 2024 beschließen. Bildungspolitik ist hierbei ein deutlicher Schwerpunkt – viele Maßnahmen werden in diesem Jahr spürbar angegangen. „Ich freue mich, dass der Haushaltsgesetzgeber gemeinsam mit der Landesregierung einen deutlichen Schwerpunkt auf die Bildungspolitik setzt,“ sagt Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg. „Insbesondere die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Unterstützung der Schulen mit nichtlehrendem Personal bilden einen Schwerpunkt.“

Ein Meilenstein ist hier die Anhebung der Einstiegsgehälter für alle Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ab dem Schuljahr 2024/2025 auf A 13 sowie für Praxislehrkräfte auf A 10 in einem Schritt. Ministerin Hamburg: „Damit tragen wir den gestiegenen Anforderungen an Niedersachsens Schulen Rechnung und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs. Das ist auch perspektivisch mit Blick auf eine bessere Unterrichtsversorgung von zentraler Bedeutung.“

Denn klar ist: Die aktuelle Situation in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist geprägt vom massiven Fachkräftemangel, zunehmenden Herausforderungen für die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sowie den Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Diese Situation könne nur mit einem „Weg der 1000 Schritte“ aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen bewältigt werden, so die Kultusministerin. Neben der Einführung von A 13 enthält der Bildungsetat daher weitere wichtige Maßnahmen:

  • Verstetigung der im Rahmen des „Startklar in die Zukunft“-Programms geschaffenen Stellen für Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Das betrifft 60 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie 36 Stellen in der Schulpsychologie.
  • Darüber hinaus können auch „Mini-Jobberinnen“ und „Mini-Jobber“ bzw. pädagogische Mitarbeitende, die im Rahmen des Aktionsprogramms oder zur Unterstützung der Schulen bei der Aufnahme ukrainischer Schülerinnen und Schüler eingestellt wurden, bis Ende 2024 beschäftigt werden.
  • Für die Berufsbildenden Schulen sind 100 Einstellungsmöglichkeiten für nicht-lehrendes Personal im Haushaltsentwurf hinterlegt, um die mit der Praxis im Prozess „BBS permanent“ entwickelten Maßnahmen schrittweise umzusetzen.
  • Die bereits mit dem 2. Nachtragshaushalt 2023 über die politische Liste geschaffenen zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für pädagogische und therapeutische Fachkräfte an Förderschulen und inklusiven Schulen im Umfang von 100 Stellen werden fortgeschrieben.
  • Auch die Gesunderhaltung der Beschäftigten in Schulen und Studienseminaren ist ein großes Anliegen. Deshalb verstärkt das Land die CARE-Beratungsstellen (Psychosoziale Beratung) und die Arbeitspsychologie in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung. Ab sofort wird es dauerhaft 4 VZE im Bereich CARE sowie 3 Stellen im Bereich der Arbeitspsychologie geben.

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag lässt das Land Niedersachsen die Kommunen nicht allein und übernimmt die Hälfte der 30-prozentigen Kofinanzierung des Bundesinvestitionsprogramms. Dafür hat Niedersachsen in den Jahren 2024 bis 2027 insgesamt 55 Millionen Euro eingeplant. Hamburg: „Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist auf allen Ebenen anspruchsvoll, aber Land und Kommunen werden gemeinsam daran arbeiten und auch den Bund weiter in die Pflicht nehmen, die Umsetzung auskömmlich zu finanzieren.“

Auch bei der Umsetzung des Letter of Intent mit den freien Schulen ermöglicht der Haushalt den ersten Schritt. Künftig werden bei der Finanzhilfe auch die Kosten für die Schulsozialarbeit und den Ganztag berücksichtigt. „Wir halten Wort,“ sagt die Kultusministerin. „Damit wird eine langjährige Forderung der freien Schulen zur auskömmlichen Finanzierung angegangen.“

Auch im Bereich der Kindertagesstätten wird ein Fokus auf die Fachkräftesicherung gelegt. „Ich begrüße, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen rund 1 Million Euro für eine Werbekampagne für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern einplant.“ Darüber hinaus werden 86 Stellen für die Ausbildung in den Erziehungsberufen für das kommende Jahr weiter abgesichert. Im Zuge der Revision der Finanzhilfe für Krippengruppen und Kindertagespflege wird das Land rückwirkend zum Oktober 2022 die Finanzhilfesätze von 56 Prozent auf 59 Prozent und von 41 Prozent auf 44 Prozent anheben. Dafür stellt das Land im Haushaltsjahr 2024 insgesamt rund 72,58 Millionen Euro zur Verfügung.

Um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern, sind im Haushaltsplanentwurf darüber hinaus drei Förderrichtlinien enthalten:

  • Zur Personalgewinnung und -qualifizierung sowie zur Beschäftigung von Zusatzkräften stellt das Land insgesamt 183 Millionen Euro bereit, knapp 130 Millionen Euro kommen davon aus dem KiTa-Qualitätsgesetz, die restlichen 53 Millionen Euro werden aus Landesmitteln finanziert.
  • Fortführung der Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen für die Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025.
  • Sicherung der Sprach-Kitas: Das Land ermöglicht damit seit dem 1. Juli 2023 eine Förderung für zwei weitere Kindergartenjahre (also bis 31.07.2025). Insgesamt stehen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung. „Es war mir direkt mit Amtsantritt ein Anliegen, die beim Bund auslaufende Förderung der Sprach-Kitas zu sichern. Das setzen wir mit diesen Förderrichtlinien um“, betont Hamburg.

Aufgrund der gestiegenen Baukosten wurden darüber hinaus die Mittel für die Sicherheitsleistungen für die jüdischen Gemeinden in 2024 um eine Million Euro angehoben. Ich bin den Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen überdies dankbar, dass sie die Arbeit der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten sowie der regionalen Gedenkstätten finanziell deutlich stärken. Darüber hinaus haben die Fraktionen beschlossen, Geld für Maßnahmen gegen Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Haushalt zu berücksichtigen. „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und den damit einhergehenden Verbrechen erleben wir in Deutschland einen erstarkenden Antisemitismus und auch Desinformation. Auch in Schulen wird dieses Thema intensiv diskutiert und bearbeitet. Ebenso berichten die Gedenkstätten über gänzlich neue Aufgaben und Herausforderungen. Das Geld für die Stärkung solcher Maßnahmen ist in diesen Zeiten somit besonders wichtig“, sagt Niedersachsens Kultusministerin.


Die LT-Rede von Frau Ministerin Hamburg finden Sie hier.

Portrait einer Frau   Bildrechte: MK-Nds/Brauers

Julia Willie Hamburg

Download

LT-Rede zu TOP 32 Kultushaushalt 2024

  LT-Rede Haushaltsschwerpunkt Kultus
(PDF, 0,18 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2023

Ansprechpartner/in:
Britta Lüers

Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

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