Artikel-Informationen
erstellt am:
18.05.2017
Förderung einer werteorientierten Sexualpädagogik
Abgeordneter Björn Thümler (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung des Abgeordneten
Seit 1999 gibt es das MFM-Projekt (My Fertility Matters) als werteorientiertes, sexualpädagogisches Präventionsprogramm. Es ist darauf angelegt, Jugendlichen ab zehn Jahren in Ergänzung des im schulischen Sexualkundeunterricht vermittelten Faktenwissens auch Wissen zu Fruchtbarkeit, Körpererleben und -symptomen zu vermitteln, um Sexualität und Fruchtbarkeit in einen Sinnzusammenhang zu stellen. Das Projekt ist standardisiert und setzt auf getrennte Angebote für Mädchen und Jungen, um Hemmungen, die im koedukativen Sexualkundeunterricht auftreten, abzubauen. Die (kostenpflichtigen) Programmangebote können von den Schulen gebucht werden.
Nach eigenen Angaben steht das MFM-Programm auf dem Boden der christlichen Grundwerte, die u. a. in der Achtung vor der Schöpfung, der Anerkennung der Einmaligkeit eines jeden Menschen und der Wertschätzung des Lebens von Anfang an ihren Ausdruck finden. Dabei orientiere sich das Programm ganz eng an den biologischen Vorgängen, bleibe aber nicht stehen bei der sachlich-nüchternen Vermittlung von Faktenwissen. Durch die emotional berührende Didaktik ermögliche es darüber hinaus das Staunen vor dem Wunder des Lebens und den respektvollen Blick auf die Würde jedes Menschen.
Vorbemerkung der Landesregierung
Der in § 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) normierte Bildungsauftrag der Schule besagt, dass die Schule im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln soll. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertentscheidungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.
Der Unterricht in den niedersächsischen Schulen erfolgt gem. § 122 NSchG auf der Grundlage von Kerncurricula. In diesen werden verbindlich erwartete Kompetenzen formuliert, deren Erwerb im Unterricht angelegt sein muss. Die Wege des Kompetenzerwerbs werden nicht durch das Land vorgegeben, da die Planung und die Durchführung des Unterrichts nach § 32 NSchG in die Eigenverantwortung der Schulen fallen. Insofern entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit, in welcher Form, mit welchen Lehrwerken und Materialien sowie ggf. mit welcher Unterstützung außerschulischer Partner sie Unterricht erteilen wollen.
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Einsatz des MFM-Projekts an niedersächsischen Schulen?
Über den Einsatz des MFM-Projekts an niedersächsischen Schulen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Schulen sind bezüglich des Einsatzes unterrichtsergänzender Projekte nicht berichtspflichtig. Insofern besteht kein Überblick, ob und ggf. an welcher Schule das MFM-Projekt zum Einsatz kommt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.
2. Wie beurteilt die Landesregierung das MFM-Projekt hinsichtlich seiner Eignung für eine landesweite Etablierung?
Die Sexualerziehung ist nach § 2 und § 96 Abs. 4 NSchG Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und ist in den Kerncurricula der verschiedenen Unterrichtsfächer (z. B. Sachunterricht) sowie in den schuleigenen Arbeitsplänen der Schule verbindlich verankert. Schulische Sexualerziehung ist somit ein rechtlich verbindlicher Unterrichtsinhalt.
Die Sexualerziehung ist eine allgemeine Erziehungsaufgabe, die in gemeinsamer Verantwortung von Elternhaus und Schule wahrgenommen wird. Die Schule ist aufgrund des Erziehungs- und Bildungsauftrages verpflichtet, bei der Sexualerziehung mitzuwirken. Die Sexualerziehung in der Schule baut auf der im Elternhaus des Kindes individuell stattfindenden Sexualerziehung auf und ergänzt diese. Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit den Fragen der Sexualität vertraut machen, ihr Verständnis für Partnerschaft, insbesondere für Ehe und Familie, entwickeln und ihr Verantwortungsbewusstsein stärken.
Die Lehrkräfte sind verpflichtet im Rahmen von z. B. Elternabenden die Erziehungsberechtigten über Ziele, Inhalt und Gestaltung der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren, damit die Erziehung im Elternhaus und die Erziehung in der Schule sich soweit wie möglich ergänzen (vgl. § 96 Abs. 4 S. 3 NSchG,). Die Sexualerziehung in der Schule ist -wie jeder andere Unterricht auch- wissenschaftlich fundiert sowie didaktisch und methodisch durchdacht. Hierbei berücksichtigen die Lehrkräfte auch die Neigungen, Bedürfnisse und Fragestellungen zum Unterrichtsinhalt der Schülerinnen und Schüler.
Sollte eine Schule im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten der Meinung sein, dass zusätzlich zum Unterricht ein Angebot außerschulischer Partner, wie zum Beispiel Schulärztinnen und Beratungsstellen, sinnvoll wäre, bleibt ihnen dies unbenommen. Für die landesweite Etablierung des MFM-Projektes wird insofern kein Bedarf gesehen. Schulen entscheiden eigenverantwortlich, ob sie dieses Ergänzungsangebot zum Unterricht annehmen wollen.
3. Wäre eine Förderung des MFM-Projekts mit Landesmitteln denkbar, um die Schulen von den entstehenden Kosten für die Referentinnen und Referenten freizustellen?
Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt des Kultusministeriums nicht vorhanden. Im Rahmen des Schulbudgets kann die Eigenverantwortliche Schule allerdings Kooperationen mit außerschulischen Partnern eingehen.
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erstellt am:
18.05.2017