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Maßnahmen gegen Coronavirus: Notbetreuung auch in den Osterferien – Flexibilisierung für Inanspruchnahme

Auch in den Osterferien (30.03.2020 – 14.04.2020) wird die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen vorgehalten, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute mitgeteilt hat. Diese Notbetreuung sichert ab, das aufgrund der Corona-Krise besonders benötigten Berufsgruppen trotz geschlossener Einrichtungen die Wahrnehmung unverzichtbarer zentraler beruflicher Aufgaben ermöglicht wird. Vergangene Woche waren mit den Kita- und Schulschließungen einschneidende Maßnahmen verkündet worden. Ziel der Schul- und Kitaschließungen ist und bleibt die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus.

„Die Notbetreuung ist integraler Bestandteil der Krisenbewältigungsstrategie der Landesregierung. Es liegt damit auf der Hand, dass wir uns keine Unterbrechung und keine Osterpause leisten dürfen“, erklärte Kultusminister Tonne. Die Kapazitäten in den Krankenhäusern und Kliniken würden hochgefahren und der Bedarf an Notbetreuung vor allem für die Kinder von Beschäftigen aus den Bereichen Gesundheit, Medizin und Pflege aller Voraussicht nach steigen.

Per Erlass würden daher zwei Maßnahmen verfügt:

1.) Der schulische Notbetrieb ist auch in den Osterferien sicherzustellen. Die entsprechende Rundverfügung der Landesschulbehörde an alle Schulleitungen öffentlicher Schulen in Niedersachsen wird sicherstellen, dass während der Zeit der Osterferien in der Schule die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 in bekanntem Umfang aufrechterhalten wird.

2.) Bei der Notbetreuung wird nachgesteuert. Ab sofort sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen gehört. Bisher lag der Rahmen bei beiden Elternteilen. Im Verlauf dieser ersten Notbetreuungswoche wurde deutlich, dass insbesondere Personen aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden. Mit der neuen Regelung werden die Spielräume vor Ort gestärkt, anlassbezogen und bedarfsgerecht zu reagieren.

Zum Einsatz der Lehrkräfte in der Notbetreuung in den Osterferien appelliert Tonne: „Ich würde mich freuen, wenn von vielen Lehrkräften ein Zeichen der Solidarität und der aktiven Unterstützung in harten Zeiten ausgehen würde. Das bedeutet, sich freiwillig für die Notbetreuung zu melden und die Aufgabe anzunehmen.“

Zudem gilt nach Tonne folgende Regelung für Lehrkräfte: „Nur wer in der Notbetreuung gebraucht wird, soll auch in die Schule kommen. Alle anderen sollen mit Blick auf den Gesundheitsschutz zu Hause bleiben.“

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann appelliert vor diesem Hintergrund insbesondere an die Beschäftigten im Gesundheitssystem und in den Pflegeeinrichtungen: „Machen Sie von diesem Angebot schon jetzt, aber auch in den Ferien Gebrauch und kommen Sie weiter zur Arbeit. Wir wissen, dass Sie unglaubliche Leistungen vollbringen und Ihnen sehr viel abverlangt wird. Ich danke Ihnen ganz herzlich und versichere Ihnen die volle Unterstützung der Landesregierung. Wir sind auf Sie in diesen Zeiten ganz besonders angewiesen.“

Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen wird über die Trägerverbände abgesichert.

  Bildrechte: Nds. Staatskanzlei

Minister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2020

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