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Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung – Kultusminister Tonne: „Wir rücken die Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten in den Blick und fördern Kinder dort, wo sie sich tagtäglich aufhalten“

Die Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter soll zukünftig alltagsintegriert in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am 7. Mai 2018 vor Journalistinnen und Journalisten in Hannover erklärte. „Wir möchten den Stellenwert der Bildungsarbeit in Kindertagesstätten in den Blick rücken und Kinder dort fördern, wo sie sich tagtäglich aufhalten: im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen. Hierzu schaffen wir die gesetzliche Grundlage, die nun im Kindertagesstättengesetz verankert wird. Ich halte das auch für ein Signal der Anerkennung der guten Arbeit der Kitas und des Vertrauens in die Kompetenzen des Fachpersonals", so der Kultusminister.

Sprachbildung und Sprachförderung sind seit vielen Jahren fester Bestandteil der Arbeit in den Kindertagesstätten. Bereits 2011 haben das Land und die Vertreter der Träger der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen die Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" als Ergänzung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder unterzeichnet. Die vorschulische Sprachförderung wird nun in Gesetzesrang erhoben und damit deutlich aufgewertet. Dies stärkt den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen. Minister Tonne: „Ich betone ausdrücklich, dass die Kita-Fachkräfte sich keine Sorgen zu machen brauchen, wir erfinden keine neue Aufgabe! Es geht darum, den pädagogischen Alltag sprachfördernd zu gestalten. In diesem Sinne wird das Land die alltagsintegrierte Sprachförderung, so wie sie tagtäglich stattfindet, mit zusätzlichen Mitteln ausstatten und damit stärken und insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung intensivieren."

Der alltagsintegrierte Ansatz der Sprachförderung holt die Kinder dort ab, wo sie sind, und schafft positive Sprachanlässe – in der Spielecke, beim Frühstücksgespräch, beim Basteln oder auf dem Weg zum Spielplatz. Die Fachkräfte suchen Anlässe, um mit den Kindern ins Gespräch zu kommen, und fordern sie so aktiv zur sprachlichen Teilnahme auf.

Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen wird die Landesregierung zukünftig jährlich 32,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Gelder werden sofort zum neuen Kindergartenjahr ausgezahlt. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie verteilen die Mittel im Rahmen eines regional vereinbarten Sprachförderkonzeptes je nach Bedarf auf die einzelnen Einrichtungen. Der Anteil eines örtlichen Trägers am Gesamtbetrag richtet sich zur Hälfte nach der Anzahl der Gruppen im Zuständigkeitsbereich des Trägers, in denen Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden (im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl dieser Gruppen). Die zweite Hälfte wird nach der Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Trägers berechnet, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl dieser Kinder in Tageseinrichtungen). Mindestens 85 Prozent der Mittel sollen in die Aufstockung von Personalressourcen in Kindertageseinrichtungen fließen, bis zu 15 Prozent können auch für Fachberatung und Qualifizierung verausgabt werden. Die Träger können somit zum 01.08.2018 zusätzliches pädagogisches Fachpersonal unbefristet einstellen; vorhandene Fachkräfte können ihre Verfügungs- und Leitungszeiten aufstocken. Das schafft Planungssicherheit für die Einrichtungen und die Fachkräfte.

Die Novellierung des KiTaG sieht vor, dass die Fachkräfte zwei Gespräche mit den Eltern führen. Das erste Gespräch findet für alle Kinder zu Beginn des letzten Kita-Jahres vor der Einschulung statt. Ein zweites Gespräch findet kurz vor dem Wechsel eines Kindes in die Grundschule für die Kinder statt, die im Rahmen besonderer Sprachfördermaßnahmen gefördert wurden. Zu diesem „Brückengespräch" kann mit Zustimmung der Eltern auch die aufnehmende Grundschule eingeladen werden. Es soll die nahtlose und anschlussfähige Förderung des Kindes durch die aufnehmende Grundschule gewährleisten. Damit wird an den bisherigen regelmäßigen Austausch mit den Eltern angeknüpft.

Dies zeigt: Auch wenn die vorschulische Sprachförderung zukünftig in die Hände der Fachkräfte in den Kindertagesstätten gelegt wird, arbeiten Kita und Grundschule weiterhin zusammen. „Die Kooperation von Kita und Grundschule zum Wohle der Kinder ist immens wichtig. Wir wollen sie daher zum 1. August 2018 weiter ausbauen und vertiefen. Hierfür stellen wir über die neue Förderrichtlinie „Brücke" rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit fördern wir innovative Projekte der Zusammenarbeit von Kita und Grundschule, denn: Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist eine wichtige Weichenstellung im Verlauf der Bildungsbiografie eines jeden Kindes. Je vertrauter der Übergang gelingt, desto besser ist das für die Kinder und ihren weiteren Bildungsweg", betont Kultusminister Tonne. „Durch die Förderung gemeinsamer Projekte von Kita und Grundschule schaffen wir ein weiteres Bindeglied zwischen den Institutionen und fördern auch, dass sich Kita-Fachpersonal und Lehrkräfte als Teams für die bestmögliche Entwicklung der Kinder verstehen." Gefördert werden können beispielsweise gemeinsame Lernwerkstätten, die Finanzierung gemeinsamer Projektwochen oder auch ein gemeinsamer Kinderchor. Das Programm läuft vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2022. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Träger und Trägerverbände von Kindertagesstätten. Die Fördersumme je Projekt beträgt maximal 56.000 Euro, das Land übernimmt bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Zur Information der Träger der Kindertageseinrichtungen hat das Niedersächsische Kultusministerium in einer Übersicht die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung zusammengetragen, s. Anlage.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.05.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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