Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 21 a der Landtagssitzung am 01.07.2020 „Wie geht es weiter mit den Schulen in Corona-Zeiten im kommenden Schuljahr?“ - Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen 18/6
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
ein bewegtes Schulhalbjahr, wie wir es so noch nie erlebt haben und welches uns alle vor besondere Herausforderungen gestellt hat, geht in zwei Wochen zu Ende.
Nach der vollständigen Schließung der Schulen am 16. März, der Vorbereitung und erfolgreichen Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen und einer Übergangsphase der stufenweisen Rückkehr aller Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht sind die Planungen für das neue Schuljahr auf den Weg gebracht, trotz unklarer Entwicklung der Infektionslage.
All dies stellt einen wahren Kraftakt für alle Beteiligten dar, denen ich an dieser Stelle zuallererst und ausdrücklich für ihr Engagement danken möchte.
Anrede,
wir werden vor Beginn der Sommerferien das Szenario vorstellen, von dem wir uns wünschen und erhoffen, dass es zum neuen Schuljahr eintritt. Drei Szenarien sind denkbar: 1. der eingeschränkte Regelbetrieb, 2. ein hybrider Schulbetrieb unter einem erhöhten Infektionsgeschehen, 3. erneute komplette Schulschließungen aufgrund einer, ggf. regional, erheblich erhöhten Infektionslage. Auf Ebene der KMK haben wir als Länder das gemeinsame Ziel formuliert, dass der Regelbetrieb, soweit das Infektionsgeschehen es zulässt, ab dem kommenden Schuljahr möglichst wieder aufgenommen werden soll. Dieses gemeinsame Vorgehen ist zu begrüßen; es entspricht dem niedersächsischen Wunsch nach so viel Normalität wie möglich. Daher planen wir auch auf der Basis von Normalität. Diese Klarheit, Handlungssicherheit und Planbarkeit ist wichtig für die Schulen, aber auch für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten.
Ein Regelbetrieb ist allerdings nur dann möglich, wenn die Infektionszahlen es zulassen und die Abstandsregel für die Schülerinnen und Schüler zugunsten von sonstigen Hygienemaßnahmen entfallen kann. Die KMK hat einen Rahmen definiert, den wir in Niedersachsen verantwortungsbewusst im Sinne der Schulen, der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Schülerinnen und Schüler ausfüllen werden. Dabei geht es auch darum, wie die Risikogruppen wirksam geschützt werden können. Das Konzept wird dabei ständig überprüft und kontinuierlich – soweit nötig – an die dynamischen Entwicklungen angepasst. Wir werden das vorgestellte Szenario vier Wochen vor Schulbeginn und zwei Wochen vor Schulbeginn auf Umsetzbarkeit auf Basis der jeweiligen Situation überprüfen.
Derzeit diskutieren wir mit den Beteiligten, den Bildungsverbänden und den Vertretungen der Eltern und Schülerschaft über möglichst gute Lösungen. Hierzu brauchen wir eine gute Auswertung der bisherigen Erfahrungen, einen mutigen Blick nach vorne und vor allem die Expertise der Betroffenen und Beteiligten selbst. Ich habe mich deshalb sehr gefreut, dass sich auf meine Anfrage vom 15. Juni hin alle Verbände und Interessenvertretungen bereit erklärt haben, ihre Erfahrungen, Wünsche und auch Forderungen mitzuteilen. Sie alle helfen uns, im Rahmen der Willensbildung der Landesregierung zu einem möglichst einvernehmlichen Weg zu kommen.
Anrede,
für mich ist wichtig, dass der Schulbetrieb vorsichtig wird anlaufen müssen. Ziel muss zunächst sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Pflichtunterricht gemäß der Stundentafeln erhalten. Mit Blick auf die vulnerablen Lehrkräfte und die nichtlehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das eine anspruchsvolle Aufgabe. Besonders wichtig ist uns weiterhin, möglichst schnell und umfassend die Verlässlichkeit der Grundschulen zu sichern. Gerade die ganz jungen Schülerinnen und Schüler sind auf diesen verlässlichen Rahmen besonders angewiesen.
In einem weiteren Schritt können dann die Zusatzangebote, Wahlunterricht, insbesondere der Ganztag, außerunterrichtliche Aktivitäten und die Berufliche Orientierung in den Blick genommen werden.
Es muss dabei jedoch immer klar sein: Das Virus ist nicht verschwunden und wird es auch nach den Sommerferien nicht sein. Sollten sich die Infektionszahlen wieder erhöhen, werden wir neben dem Wunsch nach möglichst viel Normalbetrieb alternative Pläne benötigen, um schnell und flexibel reagieren zu können.
In diesem Fall werden wir geeignete Maßnahmen, v. a. die Kombination von Präsenzunterricht und Lernen zu Hause und die Rückkehr zu geteilten Lerngruppen, umsetzen, um eine flächendeckende Schließung der Schulen zu vermeiden. Die Regelungen, die sich bisher bewährt haben, seien es die Erlasse für das Lernen zu Hause oder die Vorgaben zur Leistungsbewertung, werden zurzeit weiterentwickelt und auf das kommende Schuljahr angepasst.
Anrede,
es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, zu diesem Zeitpunkt die richtigen Empfehlungen für die Zeit nach den Sommerferien zu geben.
Hierzu gehört insbesondere, dass der Präsenzunterricht der Schulen stets im Einklang mit dem Infektionsschutz und den Hygienevorschriften stehen muss. Der Einhaltung der Hygienepläne kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Regelungen zur Handhygiene werden wir aufrechterhalten. Je nachdem, wie wir nach den Sommerferien den Schulbetrieb wieder aufnehmen, werden wir den Rahmen-Hygieneplan Corona Schulen an das aktuelle Infektionsgeschehen anpassen.
Anrede,
keiner von uns weiß, in welcher Situation wir uns Ende August befinden werden. Deshalb entwickeln wir die verschiedenen Szenarien mit einer klaren Präferenz für das höchst mögliche und zu verantwortende Maß an Normalität. Es gilt aber auch danach, dass wir die Infektionslage regelmäßig bewerten und nötigenfalls Konsequenzen ziehen werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
1. Wie sehen die derzeitigen Planungen des Kultusministeriums für das kommende Schuljahr aus?
Die derzeitigen Planungen beinhalten drei verschiedene Szenarien:
Szenario A (Regelbetrieb/eingeschränkter Regelbetrieb)
Voraussetzung ist, dass das regionale Infektionsgeschehen einen Verzicht auf den Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen zulässt. Da erst seit dem 15.06.2020 wieder alle Klassenstufen beschult werden, kann eine belastbare Einschätzung unter Berücksichtigung der Inkubationszeit erst ab der 28. KW erfolgen. Bei einer Beschulung vollständiger Schulklassen ist der Mindestabstand nicht mehr einzuhalten. Zur Kompensation des Wegfalls des Mindestabstands werden dann die übrigen Hygienemaßgaben deutlich anzupassen sein.
Szenario B (Schulbetrieb unter einem erhöhten Infektionsgeschehen)
Wenn das regionale Infektionsgeschehen den Regelbetrieb/eingeschränkten Regelbetrieb nicht mehr zulässt, sind die im Rahmen-Hygieneplan Corona Schule i. d. F. vom 23.04.2020 vorgesehenen Abstands- und Hygieneregeln wieder anzuwenden, um den Infektions- und Gesundheitsschutz soweit wie möglich sicherzustellen und eine vollständige Schließung der Schulen zu vermeiden. Es gilt dann u. a. wieder:
- Unterricht in geteilten Lerngruppen (max. 16 Personen)
- Wechsel von Präsenzunterricht – Lernen zu Hause
- Mindestens 1,50 m Abstand zwischen allen Personen
Szenario C (komplette Schulschließungen)
Sofern das Infektionsgeschehen sich erheblich erhöht und Ausmaße, auch in einzelnen Regionen, ähnlich derer im März annimmt, sind komplette Schulschließungen nicht auszuschließen. Diese Schulschließungen würden durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt veranlasst werden. Dann gilt wieder das Lernen zu Hause.
2. Welche Erlasse zu welchen Themen und mit welchen inhaltlichen Änderungen für das kommende Schuljahr, Unterricht und Schule betreffend, wurden in den vergangenen vier Wochen erlassen?
Das Schuljahr 2020/2021 stellt das Land durch den hinzukommenden 13. Schuljahrgang an den bisherigen G8-Systemen bekanntermaßen vor große Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie noch weiter verstärkt werden.
Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr 2020/21 wurden daher insgesamt fünf Erlasse an die Niedersächsische Landesschulbehörde versendet:
Erlass 1 vom 23.06.2020 betrifft den Stundenpool in den Schuljahrgängen 5 bis 10.
Nach intensiver Abwägung aller Argumente haben wir uns entschieden, die Poolstunden für das Schuljahr 2020/2021 einzuschränken. Diese Maßnahme dient einmalig dazu, die vorhandenen Lehrkräftestunden stärker für den Pflichtunterricht nach Stundentafel einzusetzen. Bei der Verteilung der den Schulen zur Verfügung stehenden Lehrkräftestunden setze ich auf die bewährte Eigenverantwortung der Schulen. Die verbleibenden Poolstunden, die u. a. der schuleigenen Schwerpunktsetzung dienen, wie zum Beispiel für wahlfreien Unterricht und Arbeitsgemeinschaften, können die Schulen weiterhin flexibel in den Schuljahrgängen 5 bis 10 einsetzen.
Die Berechnungen der Zusatzbedarfe insbesondere für den Ganztag und für die Inklusion werden dabei nicht angetastet; die Ressourcen stehen also zur Verfügung und können mit Blick auf die geltenden Hygienemaßnahmen eingesetzt werden.
Erlass 2 vom 23.06.2020 betrifft die Klassenneubildung in allen Schuljahrgängen. Er hätte befristet für das Schuljahr 2020/21 ermöglicht, in allen Schuljahrgängen die Klassen nach der für die jeweilige Schulform geltenden Schülerhöchstzahl neu zu bilden, wurde jedoch durch den Folgeerlass vom 26.06.2020 (Erlass 3) aufgehoben.
Es gelten somit die Regelungen zur Klassenbildung unverändert fort.
Erlass 4 vom 23.06.2020, der mit dem Schulverwaltungsblatt 08/2020 veröffentlicht wird betrifft den „Quereinstieg“. Er beinhaltet als wesentlichen Bestandteil die Erleichterung des Quereinstiegs für das Lehramt an Haupt- und Realschulen für
Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudienganges einer staatlich anerkannten Fachhochschule. Damit wird das Einstellungsverfahren unterstützt.
Für die Nachprüfungen von Schülerinnen und Schülern bedurfte es darüber hinaus einer klarstellenden Regelung, die ebenfalls per Erlass erfolgte.
Der Erlass 5 vom 04.06.2020 regelt daher den Anspruch der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Nachprüfungen in Abweichung zur Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen auch für Fächer, in denen in den vorausgegangenen zwei Zeugnissen die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erteilt wurde.
Daneben haben auch Schülerinnen und Schüler des 5. bis 9. Schuljahrgangs, die bereits im vorausgegangenen Schuljahr nicht versetzt worden sind oder bereits einmal in Folge einer Nachprüfung versetzt worden sind, und die wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächer nicht versetzt werden, einen Anspruch auf Teilnahme an einer Nachprüfung.
Darüber hinaus erfolgte eine Ergänzung zum Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule für den Sportunterricht. Diese Ergänzung wurde vom Kultusministerium gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sowie den für Schulen zuständigen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in Niedersachsen herausgegeben. Die Ergänzungen erläutern, dass der Sportunterricht kontaktlos und unter Beachtung von Hygienemaßnahmen durchzuführen ist. Sie führen zudem aus, welche Sportarten und Bewegungsformen in welcher Form möglich sind und welche Einschränkungen die Sportlehrkräfte beachten müssen.
3. Wie und wann wurden und werden die Lehrerverbände und andere Verbände und Interessensvertretungen, die in der Schulpolitik wirken, beteiligt und informiert?
Das Kultusministerium steht seit Beginn der Corona-Pandemie in engem Austausch mit den bildungspolitischen Verbänden und Interessenvertretungen. Insbesondere im Hinblick auf die in der Beantwortung zu Frage 1 beschriebenen Szenarien wurden die Verbände und Interessenvertretungen frühzeitig einbezogen. Darüber hinaus gab es wiederholt Telefonate und Jour Fixe-Termine zum Austausch!
Eine E-Mailabfrage des Ministeriums vom 15. Juni 2020 erbat sowohl Beurteilungen, Erfahrungen als auch Empfehlungen der Verbände und Interessenvertretungen zu den bisher gewonnenen Erkenntnissen in der Corona-Zeit und auch zu zukünftigen Szenarien nach den Sommerferien. Die Rückmeldungen der Verbände und Interessenvertretungen werden in der Entwicklung der Szenarien berücksichtigt und sollen am 6. Juli in einer Videokonferenz im Rahmen des Forums „Eigenverantwortliche Schule“ gemeinsam erörtert werden.
Unter Einbeziehung dieser Rückmeldungen werden nach Abschluss der Willensbildung der Landesregierung die Szenarien und ein dazugehöriger Leitfaden präsentiert.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.07.2020
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48