Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 22 der Landtagssitzung am 24.02.2022 - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Kinder und Jugendliche zuerst! - Kitas und Schulen sichern und geöffnet halten“ - Drs. 18/1033
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
die größtmögliche Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebes, ein umfassendes Testangebot sowohl an Schulen als auch an Kitas, umfangreiche Impfangebote, Ausbau des Lernens mit digitalen Medien, Unterstützung der kommunalen Träger bei der Beschaffung von Lüftungsanlagen, Maßnahmen wie versetzte Beschulungszeiten und Vermeidung wechselnder Gruppen, zusätzliches Personal für unsere Schulen sowie die Ausweitung der Kapazitäten der Schülerbeförderung – all dies sind Forderungen des vorliegenden Antrags, die durch die Landesregierung bereits erfolgreich umgesetzt worden sind. Zu vielen dieser Aspekte habe ich auch bereits hier im Landtag mehrfach ausgeführt.
Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht dabei stets im Zentrum unserer Bemühungen. In all meinen Schul- und Kitabesuchen spiegeln mir die Kinder und Jugendlichen wider, wie wichtig es für sie ist, dass Schule und Kita in Präsenz stattfinden. Auch bei uns in Niedersachsen lagen die Inzidenzen in den entsprechenden Altersgruppen über dem Landesdurchschnitt, da hier erst spät ein Impfangebot gemacht werden konnte. Es ist uns dennoch gelungen, und das möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich betonen, in diesem Schul- und Kitajahr den Präsenzunterricht bzw. die Präsenz in den Einrichtungen trotz größter Herausforderungen durch die Omikronwelle durch einen abgestimmten Mix an Maßnahmen weitestgehend aufrechtzuerhalten.
Allen Fachkräften in Kitas und Schulen gilt mein aufrichtiger Dank: Sie haben Tag für Tag mit ihrem unermüdlichen Einsatz ein Stück Normalität für die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen bewahrt und den Präsenzbetrieb in Schule und KiTa trotz hoher Belastungen sichergestellt.
Anrede,
nun treten wir in eine Phase ein, in der Lockerungen mit Augenmaß möglich werden.
Unser Exit-Plan wird den Kindern und Jugendlichen schrittweise angemessene, spürbare Erleichterungen im Schulalltag verschaffen. Das ist gut und richtig und notwendig. Wir erleichtern den Schulalltag, werfen die Sicherheit aber nicht achtlos über Bord. Wir sind damit auch im Ländervergleich sehr gut aufgestellt.
Im Einzelnen sieht unser Fahrplan folgende Lockerungen vor:
Wir werden nach den Osterferien mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung wieder zulassen, denn wir wissen, dass Klassenfahrten für sehr viele Schülerinnen und Schüler ein echtes Highlight sind. Gerade nach der Zeit der Entbehrungen, die die Schutzmaßnahmen den Kindern und Jugendlichen abgefordert haben, sind diese gemeinschaftlichen Erlebnisse gar nicht hoch genug einzuschätzen.
Unser Testkonzept ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil unseres Sicherheitsnetzes. Wir werden bis einschließlich Freitag, den 4. März 2022, die derzeit geltende fünfmalige Testpflicht pro Woche aufrechterhalten. Ab Montag, dem 7. März 2022, bis zum letzten Schultag vor den Osterferien am 1. April 2022 gilt dann die auch in der Vergangenheit bereits praktizierte und bekannte Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche, in der Regel montags, mittwochs und freitags. Ich appelliere in diesem Zusammenhang an den Bundesgesetzgeber, hierfür die nötigen Voraussetzungen über den 19.3. hinaus im Infektionsschutzgesetz zu schaffen.
Nach den Osterferien ziehen wir erneut das bekannte Sicherheitsnetz ein und erhöhen im Zeitraum 20. April 2022 bis 29. April 2022 wieder auf die tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Dieses Vorgehen nach einer Zeit mit Reisen und sehr vielen Kontakten hat sich bewährt und wird daher erneut angewandt.
Danach laufen die verbindlichen Testungen aus und sollen durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt werden. Wenn es in Klassen oder Lerngruppen konkrete Infektionsfälle gibt, soll das bewährte anlassbezogene Testen zur Anwendung kommen, so wie wir es auch bereits in der Vergangenheit praktiziert haben.
Anrede,
Ziel der Landesregierung ist es, die Maskenpflicht am Platz für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Wir werden ab dem 21. März als erstes die Maskenpflicht am Platz in den Grund- und Förderschulen aufheben, um dann nach der Sicherheitsphase nach den Osterferien auch im Sekundarbereich I und II und den berufsbildenden Schulen ab dem 2. Mai 2022 die Maskenpflicht am Platz entfallen zu lassen. Wenn in einer Klasse oder Lerngruppe ein positiver Fall auftritt, dann ist hier für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz zu tragen. Ebenso ist auf den Gängen die Maske in allen Lockerungsstufen weiterhin zu tragen.
Wir alle können dazu beitragen, dass dieser Exit-Plan umgesetzt werden kann – am wirkungsvollsten, indem wir die Impflücke weiter schließen. Die Kinder und Jugendlichen haben es nach zwei Jahren Pandemie mehr als verdient.
Vielen Dank!
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.02.2022
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher