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Tonne: „Wir stärken die schulische Praxis und sichern Verbindlichkeit in den Abläufen“ – 10-Punkte-Agenda: Neuer Erlass zum Unterricht in Szenarien B und C

Die Schulen in Niedersachsen gehen mit der schwierigen Situation, für Kindern und Jugendliche unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie Bildung und Tagesstruktur zu sichern, routiniert und souverän um. Die Arbeit in den Szenarien B und C - dem Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht sowie dem reinen Distanzunterricht - war neu und ungewohnt, ist mittlerweile aber Schulalltag geworden und funktioniert immer besser. Um die Schulleitungen und Lehrkräfte, aber auch die Schülerinnen und Schüler auf diesem guten Weg weiter zu unterstützen, hat das Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen seiner 10-Punkte-Agenda einen neuen Erlass veröffentlicht, der die aktuellen „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ zusammenfasst sowie unter anderem Hinweise zur Unterrichtsgestaltung, zur Notengebung und zur Erreichbarkeit der Schule gibt.

„Damit stärken wir die schulische Praxis und sichern zugleich Verbindlichkeit und Einheitlichkeit“, erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Das betrifft Strukturen und Tagesabläufe, Kontaktaufnahmen und die Leistungsbewertung. Diese Klarheit hilft den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern und auch den Eltern. In den Erlassen sind die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem ersten Schulhalbjahr 2020/2021 mit eingeflossen. Wir arbeiten ständig daran, die Realität abzubilden und unsere Rahmensetzungen anzupassen, um das Optimum für die Schülerinnen und Schüler aus dieser schwierigen Lage herauszuholen.“

Der Erlass betont Rituale und eine klare Tagesstruktur: Zu Beginn eines jeden Schultages im reinen Distanzlernen (Szenario C) soll fest vereinbart ein digitales Treffen stehen - beispielsweise in Form einer Videokonferenz - sofern es technisch möglich ist. Gemeinsam können so Aufgaben geklärt, Fragen beantwortet und Lösungswege skizziert werden. Auch ein Austausch über das persönliche Befinden kann hier stattfinden. Ein solcher Start in den

Tag zu einer verbindlich vereinbarten Uhrzeit dient außerdem der Kontaktpflege sowie der Klassengemeinschaft, erleichtert erfahrungsgemäß vielen Schülerinnen und Schülern den Einstieg in die häusliche Arbeit und verhindert die Isolierung einzelner Schülerinnen und Schüler. Kontakt halten auch in der Distanz, lautet das Motto. Die aktive und nach Möglichkeit technisch und digital gestützte Begleitung der Lernenden durch regelmäßigen und individuellen Kontakt mit der jeweiligen Lerngruppe muss sichergestellt werden. Dabei unterstreicht der Erlass: Für die Schülerinnen und Schüler besteht auch beim Distanzlernen Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten.

Um auf die sehr unterschiedlichen familiären und sozialen Bedingungen von Schülerinnen und Schüler reagieren zu können, wird geregelt, dass schulische Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler in den Szenarien B und C entsprechend der personellen und sächlichen Ressourcen der jeweiligen Schule zur Verfügung zu stellen sind. Damit können Kinder und Jugendliche, die zu Hause keine adäquaten technischen oder räumlichen Lernbedingungen zur Verfügung haben, die Schulausstattung nutzen.

Die Schulen haben große Flexibilität bei der Gestaltung der Stundentafel, um Lernrückstände angemessen aufarbeiten zu können. So können an den Grundschulen Stunden zur Stärkung der Basiskompetenzen („Lesen, Schreiben, Rechnen“) in den Hauptfächern aus den Nebenfächern generiert werden. Die wichtigen Kompetenzen, die in Nebenfächern erworben werden, sollen schwerpunktmäßig in Ganztagsangeboten aufgehen. Analog kann auch an den weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I vorgegangen werden, je nach individueller Lage einer Schule. Alle Schulen erhalten zusätzlich die Möglichkeit, die Stundentafel in den Schuljahrgängen 5 bis 8 zu flexibilisieren. Dies kann im gesamten Schuljahr 2020/2021 oder in Teilen des Schuljahres erfolgen. Dazu können je nach Entscheidung der Schule Stundenkontingente des einen Faches für ein anderes Fach genutzt werden.

Ergänzt wird der Erlass mit Informationen zur Leistungsbewertung - auch im Distanzlernen - und den schriftlichen Arbeiten. So ist beispielsweise festgehalten, dass im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 in allen Schuljahrgängen und Fächern nur eine schriftliche Arbeit zu schreiben ist. Als Ersatzleistung für schriftliche Arbeiten können im Primar- und Sekundarbereich auch alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung erfolgen. So wird eine faire und angemessene Notengebung zum Schuljahresende 2020/2021 gesichert.

Die „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ unterstreichen zudem, dass die Schule eine klare Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sicherzustellen hat: In den Szenarien B und C gewährleistet jede Schule von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr die telefonische oder persönliche Erreichbarkeit.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne fasst zusammen: „Wir haben die letzten Wochen und Monate sehr intensiv daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte auf die aktuellen Begebenheiten anzupassen. Wir setzen klare Prioritäten und geben bestmögliche Planungssicherheit für die kommende Zeit. Das ist das Ziel der 10-Punkte-Agenda und mit diesem Erlass wird ein weiterer Baustein umgesetzt.“

Der Erlass „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ ist in der Anlage beigefügt und steht im Internet auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums hier als Download bereit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2021

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