Umsetzung der inklusiven Schule im Landkreis Diepholz
Antwort auf die mündliche Anfrage: Probleme bei der Umsetzung der inklusiven Schule im Landkreis Diepholz?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.02.2014 - TOP 18 – Nr. 13
Die Abgeordneten Karl-Heinz Klare und Volker Meyer (CDU) hatten gefragt:
Wie der Online-Ausgabe der Kreiszeitung, kreiszeitung.de, am 11. Februar 2014 zu entnehmen war, sorgte sich der Schulelternrat der Grundschule am Lindhof in Syke um die Umsetzung der inklusiven Schule. In dem Artikel heißt es: „Das Modell sei in Gefahr, erklärt die Vorsitzende des Schulelternrates Sandra Lang und spricht von Ratlosigkeit und Ärger an der Schule.“
An der genannten Grundschule wurden dem Bericht zufolge 368 Schüler in 16 Klassen unterrichtet. Seit August 2013 habe sich die Zahl der inklusiv beschulten Schüler von sechs auf zwölf verdoppelt, die Förderstunden hätten sich aber nicht erhöht. Die Elternvertreter mahnten an, dass Inklusion nicht „wegen fehlender Ressourcen“ scheitern dürfe.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Förderstunden stehen der Grundschule Lindhof in Syke im Rahmen der inklusiven Beschulung zu, und wie viele werden tatsächlich gegeben?
2. Falls weniger Förderstunden als die der Schule zustehenden gegeben werden, wann erhält die Schule diese Stunden?
3. Wie stellt sich die Situation bei der Umsetzung der Inklusion an den anderen Grundschulen in Landkreis Diepholz dar? Stehen die entsprechenden Förderstunden zur Verfügung?
Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:
In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeführt worden. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.
Grundschulen nehmen seit dem 01.08.2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Für alle Förderschwerpunkte außer Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunkt-Grundschulen eingerichtet werden.
Weiterführende Schulen nehmen seit dem 01.08.2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf. Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich. Danach ist jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Unterstützungsbedarf ist eine wichtige Angelegenheit. Ziel ist es, diesen Schülerinnen und Schülern an den allgemeinen Schulen wie auch den Schülerinnen und Schülern an den Förderschulen ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zukommen zu lassen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1:
Zum Stichtag 22.08.2013 wurden der Schule insgesamt 34,0 Stunden für die sonderpädagogische Grundversorgung als Zusatzbedarf anerkannt. Für die sechs inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler, davon zwei Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und vier Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, sind keine schülerbezogenen Zusatzbedarfe vorgesehen. Insgesamt gibt es im 1. Schuljahrgang 77 Schülerinnen und Schüler einschließlich der sechs Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Förderbedarf. Eine zusätzliche Klasse durch die so genannte Doppelzählung kann nach Vorgaben des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" erst bei 105 Schülerinnen und Schülern einschließlich Doppelzählung zustande kommen. Auch bei 12 Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Förderbedarf bleibt es bei vier Soll-Klassen im 1. Schuljahrgang. Die Schule ist mit 103,3 % Unterrichtsversorgung (+15,5 Stunden Differenz zwischen Soll und Ist) deutlich über dem Landesdurchschnitt der Grundschulen (102,6 %) versorgt. Des Weiteren sind bereits 32,0 Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an der Schule im Einsatz. Dies ist eine sehr gute Versorgung.
Zu 2:
Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen.
Zu 3:
Ziel ist, die vom Landtag bereitgestellten Lehrerstellen auf die Schulen möglichst bedarfsgerecht zu verteilen. Die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik werden entsprechend bedarfsgerecht nach den geltenden Regelungen einschließlich der anerkannten Zusatzbedarfe für die Inklusion auf alle Schulformen verteilt. Die durchschnittliche Unterrichtsversorgung an allen öffentlichen Grundschulen im Landkreis Diepholz beträgt 101,4 %.
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.02.2014 - TOP 18 – Nr. 13
Die Abgeordneten Karl-Heinz Klare und Volker Meyer (CDU) hatten gefragt:
Wie der Online-Ausgabe der Kreiszeitung, kreiszeitung.de, am 11. Februar 2014 zu entnehmen war, sorgte sich der Schulelternrat der Grundschule am Lindhof in Syke um die Umsetzung der inklusiven Schule. In dem Artikel heißt es: „Das Modell sei in Gefahr, erklärt die Vorsitzende des Schulelternrates Sandra Lang und spricht von Ratlosigkeit und Ärger an der Schule.“
An der genannten Grundschule wurden dem Bericht zufolge 368 Schüler in 16 Klassen unterrichtet. Seit August 2013 habe sich die Zahl der inklusiv beschulten Schüler von sechs auf zwölf verdoppelt, die Förderstunden hätten sich aber nicht erhöht. Die Elternvertreter mahnten an, dass Inklusion nicht „wegen fehlender Ressourcen“ scheitern dürfe.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Förderstunden stehen der Grundschule Lindhof in Syke im Rahmen der inklusiven Beschulung zu, und wie viele werden tatsächlich gegeben?
2. Falls weniger Förderstunden als die der Schule zustehenden gegeben werden, wann erhält die Schule diese Stunden?
3. Wie stellt sich die Situation bei der Umsetzung der Inklusion an den anderen Grundschulen in Landkreis Diepholz dar? Stehen die entsprechenden Förderstunden zur Verfügung?
Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:
In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeführt worden. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.
Grundschulen nehmen seit dem 01.08.2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Für alle Förderschwerpunkte außer Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunkt-Grundschulen eingerichtet werden.
Weiterführende Schulen nehmen seit dem 01.08.2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf. Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich. Danach ist jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Unterstützungsbedarf ist eine wichtige Angelegenheit. Ziel ist es, diesen Schülerinnen und Schülern an den allgemeinen Schulen wie auch den Schülerinnen und Schülern an den Förderschulen ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zukommen zu lassen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1:
Zum Stichtag 22.08.2013 wurden der Schule insgesamt 34,0 Stunden für die sonderpädagogische Grundversorgung als Zusatzbedarf anerkannt. Für die sechs inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler, davon zwei Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und vier Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, sind keine schülerbezogenen Zusatzbedarfe vorgesehen. Insgesamt gibt es im 1. Schuljahrgang 77 Schülerinnen und Schüler einschließlich der sechs Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Förderbedarf. Eine zusätzliche Klasse durch die so genannte Doppelzählung kann nach Vorgaben des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" erst bei 105 Schülerinnen und Schülern einschließlich Doppelzählung zustande kommen. Auch bei 12 Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Förderbedarf bleibt es bei vier Soll-Klassen im 1. Schuljahrgang. Die Schule ist mit 103,3 % Unterrichtsversorgung (+15,5 Stunden Differenz zwischen Soll und Ist) deutlich über dem Landesdurchschnitt der Grundschulen (102,6 %) versorgt. Des Weiteren sind bereits 32,0 Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an der Schule im Einsatz. Dies ist eine sehr gute Versorgung.
Zu 2:
Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen.
Zu 3:
Ziel ist, die vom Landtag bereitgestellten Lehrerstellen auf die Schulen möglichst bedarfsgerecht zu verteilen. Die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik werden entsprechend bedarfsgerecht nach den geltenden Regelungen einschließlich der anerkannten Zusatzbedarfe für die Inklusion auf alle Schulformen verteilt. Die durchschnittliche Unterrichtsversorgung an allen öffentlichen Grundschulen im Landkreis Diepholz beträgt 101,4 %.