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Unterstützung für eine gelingende Inklusion

Kultusministerium veröffentlicht umfangreiche Handreichung zu Mobilen Diensten


Kultusministerium veröffentlicht umfangreiche Handreichung zu Mobilen Diensten

Sit über 20 Jahren unterstützen die Mobilen Dienste in den vier Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen und Hören die Schulen in Niedersachsen bei der Umsetzung der Inklusion. Sie sorgen wesentlich mit dafür, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung bestmögliche Lernbedingungen erhalten und so barrierefrei am Unterricht allgemein bildender Schulen teilhaben können.

„Das war ein immenser Kraftakt“, kommentierte Kultusministerin Julia Willie Hamburg während einer Abschlussveranstaltung mit offizieller Übergabe der Handreichungen ihren Entstehungsprozess und zugleich Entwicklung und Aufbau der Mobilen Dienste selbst. „Schulische Inklusion ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer bildungspolitischen Aufgaben, bei denen wir schon große Schritte vorangekommen sind. Zugleich liegt aber auch noch ein langer Weg vor uns, um Schule uneingeschränkt inklusiv zu gestalten. Die Mobilen Dienste sind ein wichtiges Puzzleteil zur Umsetzung von individueller Förderung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler. Zugleich sind die Mobilen Dienste mit ihrer hohen Fachlichkeit eine große Stütze für die Schulen, Lehrkräfte und weiteren Aktiven vor Ort in der Praxis. Mit den Handreichungen und ihren ausführlichen Darstellungen werden die Schulen jetzt zusätzlich unterstützt - und erhalten Handlungssicherheit. Dabei können sie auch als fachliches Nachschlagwerk dienen. Ich danke allen ausdrücklich, die an der Erarbeitung beteiligt waren.“

Die Handreichungen sind ein echtes Gemeinschaftswerk unterschiedlicher Professionen: In einem partizipatorischen Verfahren waren Vertretungen des Berufsverbandes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (BDH), des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. (VBS), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie des Verbandes für Sonderpädagogik e.V. (VDS) beteiligt. Ein zusätzlicher zusammenfassender Flyer gibt einen schnellen Überblick über die vier umfangreichen Handreichungen.

Die Lehrkräfte der Mobilen Dienste zeichnen sich durch ihre hohe Fachlichkeit aus. Sie stellen durch ihre Mobilität sicher, dass die erforderliche Expertise bedarfsgerecht bei den Schülerinnen und Schülern ankommt. Durch ihr Engagement gelingt es, die Schulen bei der inklusiven Schulentwicklung zu unterstützen und somit kann die barrierefreie Teilhabe am Unterricht gewährleistet werden.

Die schulische Inklusion fügt sich ein in den Aktionsplan Inklusion des Landes Nieder-sachsen. Die Fortschreibung des Plans für die Jahre 2024-2027 hat die Landesregie-rung in dieser Woche vorgestellt.



Weitere Informationen zu den Mobilen Diensten gibt es online auf dem Bildungsportal Niedersachsen.

Den Überblicks-Flyer und die vier Handreichungen finden Sie in der Infospalte rechts oder unten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2024

Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7168

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