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Wie unterstützt die Landesregierung Eltern bei der Finanzierung von Lerntherapien?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie unterstützt die Landesregierung Eltern bei der Finanzierung von Lerntherapien?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.06.2014 TOP 31 Nr. 21

Der Abgeordnete Christian Calderone (CDU) hatte gefragt:

Unter der Überschrift „Bildung neu denken - mehr Qualität und mehr Gerechtigkeit“ geht der rot-grüne Koalitionsvertrag darauf ein, dass Bildung der Schlüssel für die gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft sei, und stellt als Grundsatz einer zukünftigen rot-grünen Bildungspolitik Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der sozialen Herkunft heraus.

Kinder mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie müssen im täglichen Schulleben individuell gefördert werden, meist durch Einzeltherapien. Die Eltern dieser Kinder sind stark gefordert, sowohl emotional als auch finanziell, da Lerntherapien zeitaufwändig sind, begleitet werden müssen und - wenn nicht nach § 35 a SGB VIII im Rahmen der Eingliederungshilfe gefördert - aus eigenen Mitteln finanziert werden müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie geht die Landesregierung mit dem Problem der Erkennung von Teilleistungsschwächen bei Kindern im frühkindlichen Bereich um?

2. Wie organisiert die Landesregierung die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen wie Legasthenie und Dyskalkulie im Rahmen des Schulalltags?

3. Wie plant die Landesregierung Familien finanziell zu entlasten, die für ihre Kinder mit Teilleistungsstörungen den Weg einer individuellen Lerntherapie wählen (müssen)?

Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Die vordringlichste Aufgabe der Schule besteht in der Prävention von Lernschwierigkeiten. Deshalb kommt der Feststellung der Lernvoraussetzungen bei Schuleintritt eine hohe Bedeutung zu. Ebenso wichtig ist eine sorgfältige Beobachtung der Prozesse des Schriftspracherwerbs und des Erwerbs rechnerischer Fähigkeiten. Auch im weiteren Verlauf des Schulbesuchs bildet die regelmäßige Beobachtung von Lernprozessen die Grundlage sowohl für ein frühzeitiges Erkennen von Lernschwierigkeiten als auch für eine individuell angepasste Unterstützung.

Mit den Vorgaben zur individuellen Lernentwicklung in den Grundsatzerlassen aller Schulformen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I wurden hierfür verbindliche Grundlagen geschaffen.

Sofern Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen auftreten, ist eine gestufte pädagogische Unterstützung vorgesehen. Solange es möglich ist, sollen die betroffenen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lerngruppe verbleiben und dort in Binnendifferenzierung gefördert werden. Dies bietet die Möglichkeit, auch Helfersysteme der Kinder untereinander zu nutzen. Wenn eine Förderung in kleineren Gruppen geboten erscheint, können variable Anteile der Stundentafel oder Poolstunden genutzt werden. Bewährt hat sich auch die Einrichtung von sog. Förderbändern. Im Rahmen der Ganztagsangebote erschließen sich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade bei älteren Schülerinnen und Schülern können auch strukturierte Förderprogramme eingesetzt werden.

Die Therapie von Lernstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie ist nicht Aufgabe der Schule. Lehrkräfte können weder eine medizinisch-psychologische Diagnostik durchführen noch therapeutische Interventionen planen oder umsetzen. Insofern sind auch Einzeltherapien nicht Bestandteil des täglichen Schullebens.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie treten erst beim Schriftspracherwerb und dem Erwerb rechnerischer Fähigkeiten in Erscheinung. Insofern können sie im frühkindlichen Bereich noch nicht erkannt werden. Ein vielfältiges Angebot an Sprach- und Bewegungserfahrungen, wie es grundlegender Bestandteil der Arbeit der Bildungseinrichtungen des Elementarbereichs ist, wirkt sich nachweislich günstig auf die Kompetenzentwicklung von Kindern aus.

Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen begleiten und dokumentieren die individuelle Lernentwicklung eines Kindes. Sofern sie hier Auffälligkeiten wahrnehmen, sollten sie die Eltern des Kindes an medizinisches Fachpersonal verweisen.

Zu 2:

Die Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen muss immer auf den individuellen pädagogischen Unterstützungsbedarf der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers abgestimmt werden.

Bezüglich der organisatorischen Möglichkeiten wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3:

Eine Kostenübernahme für Lerntherapien ist im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII möglich. Sie ist Bestandteil des Leistungskatalogs der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Land hält im Rahmen der schulischen Förderung Maßnahmen der pädagogischen Unterstützung vor. Die Übernahme von Kosten für Lerntherapien ist keine Landesaufgabe.

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