Zusätzliche Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 05.06.2015 - TOP 24 - Nummer 24
Abgeordnete Astrid Vockert (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Bislang hatten Schulen die Möglichkeit, für einzelne Projekte Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte zu beantragen. Wie von einzelnen Schulen zu erfahren ist, soll dies für die Zukunft so nicht mehr gelten.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Landesregierung reagiert mit zusätzlichen Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte auf besondere Herausforderungen und Härten in den Schulen. Ein besonderer Bedarf besteht derzeit allerdings in der Weiterbildung von Beratungslehrkräften, um den gestiegenen Anforderungen an die Beratungstätigkeit in den Schulen gerecht zu werden.
- 1. Trifft es zu, dass ab dem 1. August 2015 keine zusätzlichen Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte mehr zur Verfügung stehen?
Die Landesregierung wird im Schuljahr 2015/2016 die zusätzlichen Anrechnungsstunden für die Weiterbildung von Beratungslehrkräften einsetzen. Dadurch stehen dann insgesamt 80 Plätze für die Weiterbildung von Beratungslehrkräften zur Verfügung.
- 2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass Anrechnungsstunden für außerunterrichtliche Tätigkeiten oder Projekte der Beratungslehrkräfte
künftig gewährt werden, oder sollen diese gänzlich gestrichen werden?
Die zusätzlichen Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte zur Bewältigung von besonderen Herausforderungen und Härten werden ab Mitte 2016 wieder zur Verfügung stehen.
- 3. Zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass wieder zusätzliche Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt werden?
Auf die Antwort zu 2 wird verwiesen.