Flexibilisierungsoffensive: Instrumentenkoffer für Kita-Träger und Beinfreiheit für Schulen bei Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
Mit einer Flexibilisierungsoffensive im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Schulen geht das Niedersächsische Kultusministerium einen weiteren Schritt im Krisenmanagement rund um die Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine. So erhalten die Kita-Träger einen umfassenden Instrumentenkoffer, um unbürokratisch zusätzliche Angebote der Kindertagesbetreuung für geflüchtete Kinder zu schaffen. Unter anderem soll es möglich sein, ein Kind mehr pro Gruppe aufzunehmen, als es der Fachkraft-Kind-Schlüssel normalerweise vorsieht (+1-Kind-Regelung). Zudem werden Betriebserlaubnisse für neue Einrichtungen oder Gruppen ohne weitere Prüfung genehmigt, ebenso die Abweichung von räumlichen Standards. Diese Maßnahmen sind vorerst befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres am 31.07.2022.
Auch bei der Einstellung ukrainischen Personals für die frühkindliche Bildung werden Verwaltungsverfahren verschlankt und beschleunigt. Für die Kindertagesbetreuung einschlägig qualifizierte Fachkräfte werden übergangsweise per Allgemeinverfügung für eine Tätigkeit als Regelkraft zugelassen. Deutschkenntnisse und Führungszeugnis als Einstellungsvoraussetzung beispielsweise können im Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung innerhalb eines Jahres nachgereicht werden. Einen Überblick über Maßnahmen und Möglichkeiten zur Kita-Platzschaffung und Gewinnung ukrainischer Fachkräfte bietet das in der Anlage beigefügte Papier „Instrumentenkoffer Kindertagesbetreuung“.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt: „Diese Maßnahmen sind ebenso weitreichend wie notwendig, um den geflüchteten Familien mit konkreten Angeboten helfen zu können.
Ich weiß, dass einige Entscheidungen auch Kritik hervorrufen werden, weil sie geeignet sind, die sehr hohe Belastung des Personals noch weiter zu strapazieren. Die Corona-Pandemie steckt noch in den Knochen und die Aufnahme der ukrainischen Kinder wird eine weitere riesige Herausforderung. Wir sehen das. Aber eine derartige Krise lässt sich nicht mit Rahmenbedingungen im Normalmodus bewältigen.“
Für die frühkindliche Bildung und den Schulbereich gilt laut Tonne: „Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um die Kitas und die Schulen auch mit zusätzlichen Ressourcen zu unterstützen.“
Für die niedersächsischen Schulen hat das Kultusministerium ein weiteres Informationspaket aufgelegt, dass insbesondere die flexiblen Möglichkeiten der Beschulung neu aus der Ukraine hinzugekommener Schülerinnen und Schüler aufzeigt. Kultusminister Tonne: „Auch die Schulen sind am Rande der Leistungsfähigkeit angelangt, das sollten sich alle vor Augen halten und die Erwartungshaltung an das System Schule entsprechend realistisch justieren. In dieser ungeahnten Notlage wird Beschulung und Unterricht nicht wie gewohnt möglich sein. Das gilt umso mehr, je höher die Zahlen der Kinder und Jugendlichen, die zu uns kommen, steigen. Daher haben die Schulen sehr viel Beinfreiheit, um die Lage zu bewältigen und den ukrainischen Kindern und Jugendlichen Struktur und Sicherheit, Bildung und soziale Kontakte zu ermöglichen. Für die unglaubliche Leistungsbereitschaft und Empathie, die ich bei der Aufnahme in den Schulen erlebe, bin ich sehr dankbar.“
Die „Weiteren Hinweise zur Aufnahme und Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher in niedersächsischen Schulen“ zeigen auf, dass die Schulen unterschiedlichste Beschulungsformate anbieten können, von mit additiven Sprachfördermaßnahmen flankiertem Regelunterricht über die Einrichtung von Sprachlern- oder Willkommensgruppen, bis hin zur Nutzung von Online-Angeboten aus der Ukraine. „Sofern Herkunftsschulen geflüchteter Kinder aus der Ukraine im schulpflichtigen Alter Hybrid-Unterricht (online) anbieten, können die Schülerinnen und Schüler durch die Wahrnehmung dieser Angebote ihre Schulpflicht erfüllen. Die Schulen sollen hier ihre technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Zur Erfüllung der Aufsichtspflicht können diese Schülerinnen und Schüler durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen begleitet werden, sofern die digitalen Voraussetzungen an der Schule vorhanden sind oder organisiert werden können“, heißt es ferner in den Hinweisen. Die neuen Registrierungsmöglichkeiten für personelle Unterstützung werden zudem vorgestellt. Konkret geht es um die Bewerbung von pensionierten Lehrkräften und Studierenden sowie ukrainischen Fachkräften mit pädagogischer Ausbildung. Auf dem Einstellungsportal des Kultusministeriums sind für Pensionierte und Studierende eine Unterseite eingerichtet worden, ebenso wie für die pädagogischen Fachkräfte aus der Ukraine eine entsprechende Plattform eingerichtet wurde. Die Unterstützungsstrukturen aus dem Bereich der Sprachförderung – Sprachbildungszentren, Diagnoseverfahren, Themenportal Sprachbildung und Interkulturelle Bildung – stehen den Schulen zur Verfügung und werden in den Hinweisen beworben.
Details sind den beigefügten „Weiteren Hinweisen zur Aufnahme und Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher in niedersächsischen Schulen“ sowie dem „Instrumentenkoffer Kinderbetreuung“ zu entnehmen. Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten und diese Hinweise für den Kita-Bereich und die Schulen ergänzen und die aktuelle Lage anpassen.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.03.2022
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher