Förderung innovativer Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung geht an den Start - 9,65 Millionen Euro durch Förderung aus europäischen Mitteln
Die Niedersächsische Landesregierung möchte Jugendliche beim Übergang in die berufliche Erstausbildung noch stärker unterstützen und ihnen den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung ermöglichen. Für die Entwicklung und Erprobung neuer innovativer Maßnahmen stellt das Niedersächsische Kultusministerium aktuell bis zum Jahr 2020 insgesamt 9,65 Millionen Euro zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Mittel des Europäischen Sozialfonds, die im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung“ vergeben werden. Dazu starten im ersten Halbjahr 2016 in Niedersachsen die ersten sieben Projekte mit ganz unterschiedlichen Ansätzen: Das geplante Spektrum an Maßnahmen reicht von speziellen Kompetenzfeststellungsverfahren für jugendliche Flüchtlinge über besondere Formen der Berufsvorbereitung - etwa in Form eines betrieblich orientierten „Wanderjahres“ - bis hin zu neuen Ansätzen in der Prävention von Ausbildungsabbrüchen. Auch zusätzliche Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen, die die berufsbildende Schule ohne berufliche Anschlussperspektive verlassen, sollen ebenso als Projekt umgesetzt werden wie eine vertiefte Vernetzung von Schule und Wirtschaft. Bis zum Sommer 2016 soll die Umsetzung der ersten sieben Projekte beginnen. Bis 2020 werden weitere Projekte realisiert.
Mit den Mitteln im Rahmen der Förderrichtlinie könne die Landesregierung neben der Weiterentwicklung vorhandener Unterstützungsangebote auch neue Wege beschreiten, sagt Erika Huxhold, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium: „Die Förderrichtlinie passt in Niedersachsen genau ins Konzept, denn gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern im ‚Bündnis Duale Berufsausbildung‘ sind wir bereits dabei, unsere attraktive duale Berufsausbildung weiter zu stärken. Mit der Förderung innovativer Projekte können wir nun zusätzliche, übertragbare Unterstützungsansätze an den beiden Schwellen des Übergangs in die duale Berufsausbildung und in die qualifizierte Beschäftigung initiieren. Dabei setzen wir ausdrücklich auf die Erfahrungen, die die regional verankerten Ausbildungsakteurinnen und -akteure mitbringen.“
Förderschwerpunkte der europäischen Richtlinie sind Bildungsprojekte, die durch ihren innovativen Charakter die Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung zum Ziel haben sowie Projekte, die den Übergang von der beruflichen Ausbildung in die Beschäftigung erleichtern. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die bildungspolitische Zielsetzungen verfolgen und der Weiterentwicklung von Systemen oder Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung dienen. Eine Übertragbarkeit der modellhaften Ansätze ist übergreifende Zielsetzung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.03.2016
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
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