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„Individuell und flexibel“: Neues Modell der Altersteilzeit für Lehrkräfte in Niedersachsen – Rot-Grün stellt 10-Punkte-Entlastungspaket vor

Die rot-grüne Koalition hat heute vor Journalisten in Hannover ein umfangreiches Entlastungspaket für Lehrkräfte in Niedersachsen vorgestellt.

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt kommentiert: „Dieses Entlastungspaket kann sich sehen lassen: Mit dem neuen Blockmodell bei der Altersteilzeit können die individuellen Bedürfnisse der Lehrkräfte flexibler berücksichtigt werden. Damit werden wir den besonderen Herausforderungen und Belastungen von Lehrkräften gerecht und bieten jungen Lehrkräften neue Perspektiven in Niedersachsen. Die weiteren Entlastungen werden sich nach und nach entfalten und positiv auf den Schulalltag und die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften auswirken. Dieses Paket ist außerdem solide gegenfinanziert und in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert. Ich bin froh, dass wir nach nicht einmal anderthalb Jahren schon so viel Gutes umsetzen konnten.“

Das Entlastungspaket umfasst folgende 10 Punkte:

  1. Neues Modell der Altersteilzeit für Lehrkräfte in Niedersachsen:

Ab dem Schuljahr 2015/2016 soll verbeamteten Lehrkräften die Möglichkeit einer neuen Regelung zur Altersteilzeit geboten werden. Mit der Erweiterung der Altersteilzeit um ein so genanntes Blockmodell soll dem Wunsch vieler Lehrkräfte nach einem früheren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Rechnung getragen werden. Die Altersteilzeit im Blockmodell gliedert sich in zwei Abschnitte: Arbeitsphase 60 % (mit 100 % Dienstleistung) und die Freistellungsphase mit 40 % der Gesamtlaufzeit. Die bisherige Regelung zur Altersteilzeit sieht vor, dass Lehrkräfte nur Altersteilzeit in Teilzeit nehmen konnten, das heißt, ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ist bislang nicht möglich. Durch die Altersteilzeit im Block können die Lehrkräfte in Vorleistung gehen (Arbeitsphase), um dann in der Freistellungsphase den Dienst komplett zu verlassen.


Beispiel:
Ruhestandsbeginn: 1.2.2021

Beginn der Altersteilzeit: 1.2.2016

Arbeitsphase: 1.2.2016 bis 31.1.2019 (6 Schulhalbjahre)

Freistellungsphase: 1.2.2019 bis 31.1.2021 (4 Schulhalbjahre)


Die Gesamtlaufzeit sieht einen Höchstzeitraum von zehn Jahren oder 20 Schulhalbjahren vor. Eine Chance ist dieses Blockmodell auch für Schulleitungen: Mit dem Blockmodell wird die Altersteilzeit wieder für alle Schulleiterinnen und Schulleiter zu einer Möglichkeit, früher aus dem aktiven Dienst zu scheiden. Dies war bisher nur selten möglich, weil der Schulleitungstätigkeit kaum in reiner Teilzeit nachzukommen war.

2. Weniger Stress durch mehr Zeit auf dem Weg zum neuen modernen Abitur:

Das neue moderne Abitur nach 13 Jahren baut Stress nicht nur bei Schülerinnen und Schülern, sondern auch bei den Lehrkräften ab. Die Kerncurricula werden auf die neue Schulzeitdauer angepasst, ohne den Fachlernstoff quantitativ auszuweiten. Das gibt auch den Lehrkräften mehr Zeit für Vertiefung und Wiederholung und ermöglicht nachhaltigeres Lernen.

  1. Weniger Klausuren, weniger Korrekturen:

In der gymnasialen Oberstufe wird die von der Vorgängerregierung vorgenommene Verschärfung der quantitativen Anforderungen schnellstmöglich korrigiert. Insbesondere soll die Anzahl der Klausuren in der Qualifikationsphase spürbar reduziert werden. Das hat eine deutliche Verringerung des Korrekturaufwandes und der Vorbereitung von Klausuren für die Lehrkräfte zur Folge.

  1. Schlankere Stundentafel:

Am Gymnasium werden die Pflichtwochenstunden pro Jahrgang reduziert, die Gesamtstundenzahl bis zum Abitur wird statt auf acht auf neun Jahre verteilt. Das bedeutet weniger Stress durch eine schlankere Stundentafel – auch für die Lehrkräfte.

  1. Weniger Kurse in der Oberstufe:

Um die Anforderungen in Kursen in der Oberstufe auf erhöhtem und auf grundlegendem Anforderungsniveau wieder klarer zu unterscheiden, werden die Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau künftig mit fünf Wochenstunden unterrichtet, Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau mit drei Wochenstunden. Durch diese Maßnahme kann sich die Zahl der Kurse, die eine Lehrkraft unterrichtet, verringern und damit eine Entlastung erzeugen.

6. Förderstunden im Gymnasium werden angerechnet:

Mit zwei zusätzlichen Förderstunden pro Schuljahrgang in den Jahrgängen 5 bis 10 können besondere Fördermaßnahmen realisiert werden, z.B. zur Vermeidung von sog. „Abschulungen“, aber auch zur Förderung besonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler, die durch individuelles Überspringen ihre Schulzeit am Gymnasium auf acht Jahre verkürzen wollen. Durch Wertung dieser Förderstunden wie Unterrichtsstunden und damit entsprechende Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung können für die Lehrkräfte auch hier entlastende Effekte eintreten.

  1. Durchführung von Ganztagsangeboten wird voll angerechnet:

Unabhängig von der Organisationsform werden nach dem neuen Ganztagsschulerlass, fast alle Ganztagsangebote, die durch Lehrkräfte erteilt werden, für diese wie Pflichtunterricht auf das Deputat der zu erteilenden Unterrichtsstunden voll angerechnet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Fördermaßnahmen oder andere Ganztagsangebote handelt. Bei diesen Angeboten durch Lehrkräfte entfallen Korrekturzeiten und Beurteilungen.

  1. Kleinere Klassen:

Die Verkleinerung der Klassen wird im Schuljahr 2014/2015 fortgesetzt: im Sekundarbereich I an Realschulen und Gymnasien auf maximal 30 Schülerinnen und Schüler (zuvor 32) sowie und den Oberschulen auf 28. In der Grundschule beträgt die Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern seit dem laufenden Schuljahr 26.

  1. Der Fortbildungsetat des Landes wird deutlich aufgestockt:

Hier investiert das Land in den nächsten vier Jahren insgesamt 14,5 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln wird u. a. der Prozess der Inklusion mit Sprint- und Ergänzungsstudiengängen in einer sonderpädagogischen Fachrichtung für Lehrkräfte unterstützt, die sich entsprechend qualifizieren wollen. Ebenfalls wird die fach- und fachgebietsspezifische Fortbildung ausgebaut.

  1. Entlastungen für Schulleitungen:

Die Schulleiterinnen und Schulleiter an Förderschulen werden für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Förderzentrums entlastet – durch eine Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung um drei Unterrichtsstunden. Diese Entlastungsmaßnahme greift zum kommenden Schuljahr 2014/2015. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt werden die Schulleitungen kleiner Ganztagsschulen stärker entlastet, um bis zu eine Stunde. Durch die höheren Zuweisungen an Lehrersollstunden im Zuge der besseren Ausstattung der Ganztagsschulen kann überdies die Unterrichtsverpflichtung für Schulleitungen an Ganztagsschulen weiter sinken.




Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.06.2014
zuletzt aktualisiert am:
25.06.2014

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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