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Kultusministerin Hamburg erwirkt Gleichbehandlung von DDR-Unterstufenlehrkräften: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“


Niedersächsische Lehrkräfte mit einer sogenannten Unterstufenlehrkräfteausbildung in der ehemaligen DDR erhalten künftig den gleichen Lohn wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die ihre Befähigung für das Grundschullehramt in Westdeutschland erworben haben. Sie werden ab 1. August 2024 (also mit Beginn des neuen Schuljahres) übertariflich in die Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert. Diese Erhöhung erfolgt zeitgleich mit der Umsetzung der Besoldungserhöhung im Einstiegsamt für alle Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen nach A 13 sowie A 10 für Fachpraxislehrkräfte.

Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg zeigte sich erfreut darüber, dass diesbezüglich eine Einigung mit dem Finanzministerium gelungen ist: „Es ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, dass auch die DDR-Lehrkräfte von der Höhergruppierung profitieren. Es ist eine dringende Notwendigkeit, sie mit ihren Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen und so fair für ihre Arbeit zu bezahlen.“

Die DDR-Unterstufenlehrkräfte hatten immer wieder eine Gleichbehandlung bei der Eingruppierung mit Lehrkräften, die über eine Befähigung für das Lehramt an Grundschulen verfügen, gefordert. Jedoch war hierfür eine zusätzliche Regelung notwendig, weil die DDR-Lehrkräfte ausschließlich über eine Fachschulausbildung als Lehrer oder Lehrerin für untere Klassen der allgemein bildenden polytechnischen Oberschule (Klasse 1 bis 4) verfügen, während die Lehrkräfte für Grundschulen ein Masterstudium absolviert haben.

Diese Lehrkräfte waren überwiegend aufgrund von Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Niedersachsen sowie den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt in den niedersächsischen Landesdienst gekommen. Zuletzt waren sie in die Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert.

Von der Erhöhung zum 01.08.2024 profitieren landesweit 88 unbefristet beschäftigte DDR-Unterstufenlehrkräfte. Dem Land Niedersachsen entstehen dadurch in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von 21.193 Euro und ab dem Haushaltsjahr 2025 Mehrkosten in Höhe von 111.408 Euro.


Portrait von Julia Willie Hamburg in schwarzer Bluse   Bildrechte: brauers.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.07.2024

Ansprechpartner/in:
Britta Lüers

Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

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